277 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Tod eines Mieters die Hinterbliebenen das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen.
Reden
Gesetzeslage:§ 580 BGB - Außerordentliche Kündigung bei Tod des MietersStirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.§ 573c (1) S. 1 BGB - Fristen der ordentlichen KündigungDie Kündigung ist demnach spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.Erklärung:Das heißt, stirbt der Mieter (...) kann das Mietverhältnis durch den Erbe (...) frühestens nach drei Monaten beendet werden.Beispiel:Stirbt der Mieter am 30.01., kann der Erbe, wenn er schnell reagiert, zum 30.04. kündigen. Vergehen zwei Tage bis zum Versand der Kündigung, wird das Mietverhältnis erst zum 31.05. beendet.Begründung der Petition:Der Verlust eines lieben Menschen bzw. Verwandten ist nicht nur sehr schmerzlich, sondern stellt den bzw. die Erben bereits in HInblick auf die Beerdigungskosten vor große finanzielle Herausforderungen. Die Beibehaltung der Mietwohnung für mindestens drei weitere Monate, welche im Regelfall für diesen Zeitraum unbewohnt ist, verursacht hierbei einen nicht unerheblichen, zweiten finanziellen Aufwand. Gerade wenn es nur einige wenige und/oder nur geringverdienende Erben gibt, ist die zusätzliche Belastung von drei Kaltmieten inkl. Hausnebenkosten nicht selten unbezahlbar. Die Folgen münden nicht selten in Kreditaufnahmen, Verschuldungen und/oder Zahlungsrückstände.Die (außer-)ordentliche Kündigungsfrist durch den Erben soll deshalb auf spätestens den dritten Werktag des aktuellen Kalendermonats reduziert werden.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
31-01-2013
De petitie eindigt:
14-03-2013
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 4-17-07-4011-048042Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass bei Tod eines Mieters die Hinterbliebenen das Mietverhältnis
mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass bei Tod eines
Wohnraummieters dessen Erben das Mietverhältnis nur mit einer Kündigungsfrist
von drei Monaten kündigen können. Dadurch würden die Erben, die unter anderem
bereits die Beerdigungskosten tragen müssten, finanziell erheblich belastet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten... verder
Discussie
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