Mietrecht - Streichung von § 558 Bürgerliches Gesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

84 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

84 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass der Paragraph 558 (Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wird.

Begründung

Dieser Paragraph erlaubt dem Vermieter, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen (die Miete zu erhöhen).Dieser Paragraph hat eine endlose Aufwärtsspirale der Mietpreise zur Folge.Wenn z.B. Wohnungsbaugenossenschaften aufgrund dieses Paragraphen die Miete erhöhen (und das tun sie regelmäßig), steigt damit folglicherweise die ortsübliche Vergleichsmiete (der Mietspiegel), was wiederum für die Vermieter Anlass zur Mieterhöhung ist. Es ist ein Teufelskreis.Dadurch wird die Armut in Deutschland weiter zunehmen,da leider die Löhne nicht parallel zu den Mieten steigen.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.02.2018
Petition endet: 27.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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