Mindestlohn für Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung!

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern die Bundesregierung auf, das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu ändern, damit auch Menschen mit Behinderung die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, auch die Möglichkeit bekommen den gesetzlichen Mindestlohn zu bekommen.

Die Beschäftigten in den Werkstätten wären somit auch Arbeitnehmer*innen und können sich dann auch gewerkschaftlich organisieren womit sie dann auch eine bessere Möglichkeit zum Streiken haben.

Begründung

Seit Jahrzehnten werden Menschen mit Behinderung immer noch in Sonderwelten abgeschoben, wo zu auch Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehören.

Da selbst in den Schulen die Inklusion noch nicht gut funktioniert und Förderschulen mit den Werkstätten zusammenarbeiten, werden Menschen mit Behinderung die das Minimum in der Schule erreichen, immer noch in der Sackgasse Werkstatt abgeschoben.

In Deutschland gibt es Ca. 740 Werkstätten in denen an die 310.000 Menschen mit Behinderung Beschäftigt sind.Der Umsatz den alle Werkstätten zusammen erwirtschaften beträgt rund 8 Milliarden Euro und trotz dem werden Werkstätten vom Staat finanziert.

Die meisten Beschäftigten sind gezwungenermassen auf Leistungen vom Staat angewiesen, da sie von der Werkstatt weniger als 1,50 Euro die Stunde als Aufwandsentschädigung bekommen.

Beschäftigte die vor der Werkstatt nicht auf dem freien Arbeitsmarkt gearbeitet haben, bekommen erst nach 20 Jahren Werkstatt eine Erwerbsminderungsrente. 

In den Arbeitsmarkt werden nur ca. 0,06% der Beschäftigten aus Werkstätten vermittelt.

Der Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. 

Im Artikel 27 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es, dass es Menschen mit Behinderung möglich sein soll, “den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird”. Genau wie Menschen ohne Behinderung.

Es gibt aber auch Vorurteile, das Menschen mit Behinderung in der Werkstatt gut aufgehoben sind und falsche Vorstellungen über die Art der Arbeiten was in den Werkstätten produziert wird.Tatsache ist, das grosse namhafte Firmen aus der Industrie, Fahrzeugbau, Lagerlogistik, Garten und Landschaftsbau und anderen Arbeitsfeldern gern auf die gute Qualitätsarbeit die in den Werkstätten geleistet werden zurückgreifen und somit weiter teil der Ausbeutung sind.

Notwendig ist der Weg, weg von der Sonderwelt und hin zu einem inklusiven System Werkstatt der einen inklusiven Arbeitsmarkt möglich macht und auch dem gerecht wird, das mehr fitte Menschen mit Behinderung auch als Fachkräfte den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen können, wo durch dann auch die Werkstattplätze abgebaut werden können und die Werkstätten als inklusive Betriebe für den Rest die wirklich nicht vermittelbar sind erhalten bleibt.Deswegen fordern wir den Mindestlohn auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Für die Petition Petra Loose, Dirk Hähnel & Tine Terla
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.05.2025
Sammlung endet: 06.05.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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In Behindertenwerkstätten wir nicht im normalem Umfang gearbeitet, vielmehr sind die Arbeiten an die Behinderung angepasst. Mit einer normalen Arbeit in einem Unternehmen ist das nicht zu vergleichen. Darum ist eine Aufwandsentschädigung auch vollkommen verständlich und korrekt!

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