Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Artikels 12a des Grundgesetzes (GG) sowie des § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) beschließen. Die bestehende Beschränkung der Dienstpflicht auf „Männer“ ist durch eine geschlechtsneutrale Formulierung (z. B. „Deutsche“ oder „alle Bürgerinnen und Bürger“) zu ersetzen. Ziel ist die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für eine allgemeine Dienstpflicht, die sowohl den Dienst in den Streitkräften als auch soziale und ökologische Dienste umfasst.
Begründung
1. Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG)
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2002 festgestellt, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer eine Durchbrechung des Gleichheitssatzes darstellt, die damals nur durch die funktionelle Notwendigkeit der Landesverteidigung gerechtfertigt war (BVerfG, Urteil vom 20.02.2002 - 2 BvL 5/99). In einer modernen Gesellschaft, in der Frauen seit 2001 uneingeschränkten Zugang zum Dienst mit der Waffe haben, ist die einseitige Belastung von Männern nicht mehr zeitgemäß. Eine Ausweitung auf alle Menschen stellt die konsequente Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung dar.
2. Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Ein allgemeiner Gesellschaftsdienst – ob bei der Bundeswehr, im Katastrophenschutz (THW, Feuerwehr) oder im sozialen Bereich (Pflege, Kinderbetreuung) – wirkt der gesellschaftlichen Spaltung entgegen. Er bringt junge Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen und fördert die Identifikation mit dem demokratischen Rechtsstaat.
3. Reaktion auf den Fachkräftemangel im sozialen Sektor
Seit der Aussetzung der Wehrpflicht (und damit des Zivildienstes) im Jahr 2011 klafft eine Lücke in den sozialen Einrichtungen. Eine geschlechtsneutrale Dienstpflicht würde nicht nur die personelle Basis für den Zivilschutz verbreitern, sondern auch den Pflegesektor und ökologische Projekte nachhaltig unterstützen.
4. Internationales Vorbild und Sicherheitspolitik
Länder wie Schweden (seit 2017) und Norwegen (seit 2015) haben die geschlechtsneutrale Wehrpflicht bereits erfolgreich eingeführt. Angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa (Stichwort: Zeitenwende) ist eine breite Basis an Dienstleistenden für die zivile und militärische Verteidigungsfähigkeit Deutschlands essenziell.
Referenzen & Rechtliche Einordnung
- Art. 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung...“
- EuGH-Rechtsprechung (Rs. Kreil, C-285/98): Öffnung des Dienstes an der Waffe für Frauen; die konsequente Folge ist nun die Angleichung der Pflichten.
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages (WD 3 - 3000 - 150/22): Dieser betont, dass eine Ausweitung der Dienstpflicht auf Frauen zwingend eine Grundgesetzänderung (Art. 12a Abs. 1 GG) voraussetzt, da die aktuelle Norm explizit nur Männer nennt.
Weil sie einen Denkanstoß gibt wie wir einen fordernden, aber auch fördernden sozialen Staat aufbauen der alle gleich behandelt und der dabei seine Verteidigung stärkt. Oder für die die dies nicht möchten. Den Staat anders unterstützen.