Möglichkeit der Einreichung der Gesamtkostenrechnung bei der Beihilfekasse des Bundes durch bei einer PKV teilversicherungspflichtige Beihilfeempfänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass Beihilfeempfänger des Bundes, welche teilversicherungspflichtig bei einer privaten Krankenkasse sind (z. B. 30%) ihre Gesamtkostenrechnungen bei der Beihilfekasse des Bundes (z. B. Bundesverwaltungsamt, Dienstleistungszentrum, Stuttgart) einreichen können, die Beihilfekasse prüft, den eigenen Rechnungsbetrag zur Zahlung anweist und die Belege an die Privatkasse des Rechnungsempfängers zur weiteren Bearbeitung übersendet.

Begründung

Nach jetziger Praxis muss der Rechnungsempfänger selbst die Rechnungen sowohl zur Beihilfekasse des Bundes als auch zur privaten Krankenkasse einreichen, wobei Belege bei der Beihilfekasse des Bundes erst eingereicht werden können, wenn ein Grenzbetrag von 200 € erreicht oder überschritten worden ist, oder die Verjährungsfrist von einem Jahr droht überschritten zu werden.Dadurch besteht laufend die Gefahr, die Einreichungsbedingungen zu überschreiten und dadurch einen negativen Bescheid zu erhalten, was bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte die Kosten selbst zu tragen hat.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern