Region: Altötting
Environment

Nein zum Nasskiesabbau im Tüßlinger Hochholz!

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags
518 supporters

Petitioner did not submit the petition.

518 supporters

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2021
  2. Collection finished
  3. Submitted on 29 Mar 2021
  4. Dialogue
  5. Failed

Die Fa. Bartlechner Besitz KG hat mit Schreiben vom 10.08.2020 beim Landratsamt Altötting die Erteilung einer Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG für die Herstellung eines Gewässers durch Nasskiesabbau in Hochholz, Gemeinde Tüßling, beantragt. Es handelt sich dabei um ein wasserrechtliches Verfahren, das im Landratsamt Altötting durchgeführt wird.

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass der Nasskiesabbau und die Herstellung des Gewässers nicht genehmigt wird und das Vorhaben nicht umgesetzt wird.

Es soll sichergestellt werden, dass die Maßnahme nicht den Zielen des Projektes Wasserzukunft Bayern 2050 zuwider läuft.

Reason

Wir sind der Meinung, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser und die nähere Umwelt nicht korrekt berücksichtigt sind. Die Umsetzung des Vorhabens kann einen für die Zukunft unumkehrbaren Schaden verursachen.

Insbesondere die Erkenntnisse aus dem Grundwasser-Schutzprogramm der Regierung und die Auswirkungen des Klimawandels (siehe auch Niedrigwasserbericht vom September 2020) wurden bisher nicht berücksichtigt.

Wir haben die Befürchtung, dass das Grundwasser zwischen Tüßling und Weiding, Dietlham und Teising unvorhersehbaren Schaden durch die geplante Nasskies-Gewinnung und Anlage eines Grundwasser-Baggersees im Tüßlinger Hochholz nimmt.

Unsere Bedenken sind:

  • Absenkung des Grundwasserspiegels
  • Beeinträchtigung der anliegenden Acker- und Waldflächen
  • Eintrag von Schadstoffen und organischen Materialien ins Grundwasser
  • Gefährdung des Feuchtbiotops (Nr. 7741-1109 südwestlich von Dietlham) in unmittelbarer Nähe
  • Gefährdung des Teisinger Trinkwasser-Schutzgebietes
  • Die klimatischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf das Grundwasser sind für die nächsten Jahrzehnte nicht vorhersehbar und damit nicht kalkulierbar. Eine Ausnahme für Nasskiesabbau, wie im Regionalplan 18 vermerkt, ist hier nicht gegeben.
  • Durch die Herstellung des Gewässers ist die Fläche hier in der Region unwiederbringlich verloren. Im geplanten Trockenabbau wird die Fläche wieder renaturiert und wieder aufgeforstet.
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