28 Unterschriften
Petition richtet sich an: Der Landrat
Abschaffung der Veranlagung auf Müllgebühren auf Kleingärten die nach Gemeinnützigkeitsrecht betrieben werden.
Kleingärten in einer Anlage , welche von einem Verein als öffentliche Erholungsfläche der Gemeinnützigkeit unterliegt und dem Bundes-Kleingarte- Gesetzt entsprechen werden entgegen den NutzungsVorgaben des Bundes auf Kreisebene mit privaten Erholungsgrundstücken gleichgesetzt.
Diese Gleichsetzung wird dazu benutzt dem Kleingärtner eine Zwangsweise Anbindung an die Örtliche Abfallwirtschaft angedeihen zu lassen.
Begründung
Aus dem BKlgG:
- Kleingärten dürfen nur gelegentlich in Ausnahmefällen zum Übernachten genutzt werden .
- In ihrer baulichen Beschaffenheit nicht zum Wohnen geeignet sein.
- Eventuell anfallender Müll darf nicht im Kleingarten oder der Anlage gesammelt oder gelagert werden. Der Pächter ist für die umgehende Entsorgung aus der Pachtfläche verantwortlich.
Die Abfallwirtschaft Potsdam -Mittelmark setzt in ihrer Satzung jeden Pächter mit einem Grundstückseigentümer gleich und veranlagt diese mit der Veranlagung zeitweise genutzter Grundstücke.
Diese Doppelveranlagung zusätzlich zum Wohnsitz soll abgeschafft werden.
28€ Grundgebühr für ein Pachtgarten auf dem Müll verboten ist !
Unser Gartenverein mit 112 genutzten Gärten soll jetzt veranlagt werden auf 38 x 240l Restmüll mit Grundgebühr auf gerundete 3400€ ! Dazu muss noch eine Fläche für Behälter angepachtet werden.
Es entsteht außer kostenfreie Verpackung , die jeder am Wohnsitz entsorgen kann , kein kostenpflichtiger Restmüll.
Diese Zwangsveranlagung wird von 99% der Gartenpächter als Sittenwidrig empfunden.
Um dem Herr Landrat Köhler aus Gömmnick mehr als nur warme Worte ans Herz zu legen ,
Bitte unterstützt diese Petition als Wählerwille
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.03.2026
Sammlung endet:
26.09.2026
Region:
Potsdam-Mittelmark
Kategorie:
Steuern
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