Region: Griesheim
Taxes

9 days left

NEIN - zur Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer A und B in Griesheim 2025

Petition is addressed to
Magistrat der Stadt Griesheim

1,171 signatures

1,110 from 550 for quorum in Griesheim Griesheim

1,171 signatures

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  1. Launched 19/05/2025
  2. Time remaining 9 days
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

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Petition is addressed to: Magistrat der Stadt Griesheim

WIR ALLE SIND BETROFFEN und wollen es nicht hinnehmen.

Die drastische Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer A und B bringt Eigentümer und Mieter an ihre finanziellen Grenzen.
Innerhalb kürzester Zeit ist die Grundsteuer, teilweise um das 10-fache gestiegen und damit existenziell belastend, unverhältnismäßig und schlichtweg unsozial.
Dies in Zeiten, in denen viele Haushalte bereits durch den anhaltenden Preisanstieg die Kosten des Alltags, wie Lebensmittel, Energie, Mieten oder Mobilität kaum noch stemmen können.
Dadurch sind sie zu drastischen Einsparungen in allen Lebensbereichen gezwungen und beschränken ihre Ausgaben nur auf das Notwendige.

Ja, von den Kostenerhöhungen sind auch die Kommunen betroffen, sei es durch gestiegene Umlagen oder laufende Betriebsausgaben.
Jedoch hat die Stadtverwaltung es nicht geschafft, wie im Haushalt 2025 ersichtlich ist, nachhaltige Maßnahmen festzulegen, um echte und langfristige Einsparungen zu erreichen.
Es wird der einfachste Weg gegangen – der Griff in die Tasche der Bürger.

Deshalb sagen wir: So nicht!

Der Magistrat der Stadt Griesheim muss Verantwortung übernehmen, mit gutem Beispiel vorangehen und seine Ausgaben ebenfalls kritisch hinterfragen – ganz im Sinne der Griesheimer Bürger:

Wir fordern:
Keine Erhöhung des Hebesatzes, sondern eine Gegenfinanzierung des Haushaltsdefizits durch:

  • Überprüfung und Verschlankung von Verwaltungsprozessen, um kosteneffizienter und bürgernäher zu wirtschaften
  • Verkauf von nicht genutzten Grundstücken oder sich finanziell nicht tragende Immobilien
  • Einführung Grundsteuer C
  • Verzicht auf Prestigeprojekte oder kostenintensive Vorhaben ohne unmittelbaren Nutzen für die Bevölkerung
  • Kritische Prüfung von Fördermittel; Vermeidung von hohen Unterhaltungskosten und geringer Alltagstauglichkeit

Wir rufen alle Griesheimer dazu auf, sich zu wehren und unsere Petition zu unterstützen.
Schließt Euch unserer Forderung für eine gerechte Haushaltspolitik an.
Gemeinsam können wir ein Zeichen setzen und zeigen, dass wir Bürger nicht nur stumme Zahler sind, sondern mitentscheiden wollen, wie unsere Stadt gestaltet wird.

Vielen Dank
Eure Bürgerinitiative 

Reason

Die Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer führt teilweise zu 10fache Steigerung der Beiträge und verbunden mit der allg. Kostenerhöhung bei den Lebenserhaltungskosten ist es nicht tragbar.
Die Stadt muss selbst aktive Kostensenkung betreiben anstatt den leichten Weg über die Erhöhung der Einnahmen zu gehen.

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Petition details

Petition started: 05/19/2025
Collection ends: 06/22/2025
Region: Griesheim
Topic: Taxes

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Not yet a PRO argument.

Sehr viele Kommunen in Deutschland sind in Finanznot in Deutschland. Hauptgrund sind Aufgaben, die vom Bund angeordnet werden ohne gegenfinanziert zu werden. Die Stadt Griesheim hat den Haushalt schon auf das absolute Minimum heruntergekürzt (Quelle: Stadtversammlung 25.2.2025). Ohne Zuwendungen vom Bund wird es keine Lösung geben.

Why people sign

Nachdenken und Fertigdenken vor dem Ausgabenbeschluß.
Bürgernutzen ok. Selbstdarstellung bitte nein. Z.B. grüne Wohnzimmer oder schick gepflasterte ausgewählte Straßen.

Ich sehe grundsätzliche Vorgaben der HGO missachtet.

§ 10 HGO
Die Gemeinde hat ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.

Auch zu § 93 in Verbindung zu § 10 bei der Entscheidung, ob ein Abweichen vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei sind die finanzwirtschaftlichen und die sozialen Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen. Im übrigen ist § 10 HGO zu beachten.

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