Region: Chemnitz
Gesundheit

Nein zur Impfpflicht - §20a IfSG abschaffen und Versorgungsnotstand in Chemnitz abwenden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Sven Schulze
193 Unterstützende 116 in Chemnitz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

193 Unterstützende 116 in Chemnitz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Unterzeichner fordern

den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz,

die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung

sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,

 

sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz aufgefordert, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit in der gesamten Stadt Chemnitz die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Begründung

Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege in der Stadt Chemnitz sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)

 

Auch in anderen sächsischen Landkreisen schlagen Ärzte und Therapeuten Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden. (https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/impfpflicht-aerzte-in-mittelsachsen-befuerchten-kuendigungswelle-artikel11928767)

 

Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen in der Stadt Chemnitz führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies in der Stadt Chemnitz ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Oberbürgermeister gewährleistet werden kann. (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8758&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined)

 

Bisher sind zudem keine Notfallpläne für die Stadt Chemnitz bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von über 30% unter den Beschäftigten in den Pflegeheimen in Chemnitz nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden. Die politisch Verantwortlichen in der Stadt Chemnitz, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung müssen sich schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung:

„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“

 

keinen Gebrauch zu machen und damit in der gesamten Stadt Chemnitz die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

 

 

Die Petition richtet sich an:

 

Stadt Chemnitz

Oberbürgermeister Sven Schulze

Markt 1

09111 Chemnitz

 

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Postfach 11 01 33

01330 Dresden

 

Sächsische Staatskanzlei

Ministerpräsident Kretschmer

Archivstraße 1

01097 Dresden

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Bundeskanzleramt

Bundeskanzler Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Nico Köhler, Stadtrat

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Bildquelle: https://pixabay.com/illustrations/doctor-hospital-healthcare-health-6701410/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

§ 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

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