Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Ausdehnung des Leitsatzes des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 347/98) auf spezifische Erkrankungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Petition verfolgt die Ausdehnung des Leitsatzes des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 347/98 auf Erkrankungen, welche, wenn auch nicht lebensbedrohlich, die Lebensqualität in einem unzumutbaren Maße einschränken, respektive eine angemessene Lebensführung behindern (gemessen an einem Grad der Behinderung von über 60 %).

Begründung

Das sogenannte Nikolausurteil greift nicht bei Erkrankungen, die nicht akut lebensbedrohlich sind. Dennoch können auch solche Erkrankungen die Lebensqualität eines Menschen in einem unzumutbaren Maß einschränken, beispielsweise bei psychiatrischen Erkrankungen. Gesetzliche Beschränkungen wie beispielsweise mit Hinblick auf den sogenannten Off Label Use zugelassener Medikamente behindern das effizientere Therapieren von solchen Patienten, die sich gegenüber den üblichen Therapien als resistent erwiesen haben, mit gravierenden Folgen für die Betroffenen, welche sich in seelischem und körperlichem Leid, Erwerbsunfähigkeit, sozialer Ausgrenzung und dauerhaft begrenzter Lebensentfaltungsperspektive äußern können. D a es sich bei den im zweiten Artikel des bundesdeutschen Grundgesetzes um kostbare Rechtsgüter mit hohem Stellenwert handelt, sollte der betreffende Leitsatz 1 BvR 347/98 auf Erkrankungen ab einem GdB von mindestens 60 % erweitert werden. Auch mit Hinblick auf den Aspekt der Kostenneutralität sieht der Antragssteller eine positive Prognose mit Hinblick auf eine solche Entscheidung, da Chronifizierung einer Erkrankung, Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit der betroffenen Patienten zu Lasten der staatlichen und kommunalen Haushalte, sowie der Versicherungen i. d. R. kostenintensiver, als schulmedizinische, jedoch individualisierte Behandlungen sind.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-82717-031991

    Neue Untersuchungs- und
    Behandlungsmethoden


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass der Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts in seinem
    Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) auch auf Erkrankungen ausgedehnt wird,
    bei denen die Lebensqualität in einem unzumutbaren Maße eingeschränkt und eine
    angemessene Lebensführung behindert wird. Dies soll ab einem Grad der
    Behinderung von 60 gelten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen... weiter

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