Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen für jährlich zu erneuernde Blitzlichtbehandlungen bei unheilbaren Rosacea-Erkrankungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für jährlich zu erneuernde Blitzlichtbehandlungen (IPL) bei unheilbaren Rosacea-Erkrankungen im Gesicht zur Linderung und Prävention ausnahmslos im nachgewiesenen Krankheitsfall übernehmen.

Begründung

Die Rosacea-Erkrankung ist erheblich einschränkend für Patienten und unheilbar. Die Blitzlichtbehandlung führt in vielen Fällen zu einer sofortigen Verbesserung des Hautbildes und ist präventiv erhaltend jährlich in einer Hautarztpraxis zu erneuern. Eine Kostenübernahme seitens des Patienten ist nicht angemessen, der finanzielle Aufwand ist für die Krankenkasse aus präventiver Sicht erheblich geringer als die Folgekosten, auch solche, die sich aus der Beeinträchtigung der Patienten ergeben können (Arbeitsausfall, psychische Belastung etc.).

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-82717-041269 Neue Untersuchungs-
    und Behandlungsmethoden

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für
    jährlich zu erneuernde Blitzlichtbehandlungen bei unheilbaren
    Rosacea-Erkrankungen im Gesicht zur Linderung und Prävention ausnahmslos im
    nachgewiesenen Krankheitsfall übernehmen.

    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, die Rosacea-Erkrankung sei erheblich
    einschränkend für Patienten und unheilbar.

    Wegen der Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen
    verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche... weiter

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