Región: Alemania

Nichteheliche Lebensgemeinschaften - Rechte für Lebensgefährten/in im Sterbefall des Lebenspartners

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

90 Firmas

No se aceptó la petición.

90 Firmas

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Lebenspartner/innen in Deutschland auch Rechte haben, wenn der/die Lebenspartner/-in verstirbt (z. B. Veranlassung der Beisetzung).

Razones.

Wenn in Deutschland der Lebenspartner/in verstirbt, darf man als Lebensgefährte/in die Beisetzung nicht veranlassen. Das dürfen dann nur die Kinder, Geschwister oder Eltern des Verstorbenen. Der Lebensgefährte/in hat hier gar keine Rechte und auch kein Mitspracherecht und muss dass hinnehmen, was diejenigen, die die Beisetzung veranlassen, beschließen.Auch die Papiere, wie z.B. die Sterbeurkunde bekommen nur diejenigen, die die Beisetzung veranlassen.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 14/02/2018
La petición termina: 05/04/2018
Región: Alemania
Categoría, Tema:

Noticias

  • Pet 4-19-07-4035-004090 Nichteheliche Lebensgemeinschaften

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Hinterbliebene auch Rechte, u. a. hinsichtlich der
    Beisetzung, erhalten, wenn der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin verstirbt.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in Deutschland der
    Hinterbliebene die Beisetzung nicht veranlassen dürfe, wenn der Lebensgefährte bzw.
    die Lebensgefährtin versterbe. Auch bestünde kein Mitspracherecht bei der
    Beisetzung. Diese Rechte hätten nur die Kinder, Geschwister oder Eltern des oder der
    Verstorbenen.... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

Todavía no hay un argumento CONTRA.

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