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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Lebenspartner/innen in Deutschland auch Rechte haben, wenn der/die Lebenspartner/-in verstirbt (z. B. Veranlassung der Beisetzung).
Perustelut
Wenn in Deutschland der Lebenspartner/in verstirbt, darf man als Lebensgefährte/in die Beisetzung nicht veranlassen. Das dürfen dann nur die Kinder, Geschwister oder Eltern des Verstorbenen. Der Lebensgefährte/in hat hier gar keine Rechte und auch kein Mitspracherecht und muss dass hinnehmen, was diejenigen, die die Beisetzung veranlassen, beschließen.Auch die Papiere, wie z.B. die Sterbeurkunde bekommen nur diejenigen, die die Beisetzung veranlassen.
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Vetoomus alkoi:
14.02.2018
Vetoomus päättyy:
05.04.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.5.2019Pet 4-19-07-4035-004090 Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Hinterbliebene auch Rechte, u. a. hinsichtlich der
Beisetzung, erhalten, wenn der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin verstirbt.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in Deutschland der
Hinterbliebene die Beisetzung nicht veranlassen dürfe, wenn der Lebensgefährte bzw.
die Lebensgefährtin versterbe. Auch bestünde kein Mitspracherecht bei der
Beisetzung. Diese Rechte hätten nur die Kinder, Geschwister oder Eltern des oder der
Verstorbenen.... enemmän
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