Região: Alemanha

Nichteheliche Lebensgemeinschaften - Rechte für Lebensgefährten/in im Sterbefall des Lebenspartners

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

90 Assinaturas

A petição não foi aceite.

90 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Lebenspartner/innen in Deutschland auch Rechte haben, wenn der/die Lebenspartner/-in verstirbt (z. B. Veranlassung der Beisetzung).

Razões

Wenn in Deutschland der Lebenspartner/in verstirbt, darf man als Lebensgefährte/in die Beisetzung nicht veranlassen. Das dürfen dann nur die Kinder, Geschwister oder Eltern des Verstorbenen. Der Lebensgefährte/in hat hier gar keine Rechte und auch kein Mitspracherecht und muss dass hinnehmen, was diejenigen, die die Beisetzung veranlassen, beschließen.Auch die Papiere, wie z.B. die Sterbeurkunde bekommen nur diejenigen, die die Beisetzung veranlassen.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 14/02/2018
Petição termina: 05/04/2018
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

  • Pet 4-19-07-4035-004090 Nichteheliche Lebensgemeinschaften

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Hinterbliebene auch Rechte, u. a. hinsichtlich der
    Beisetzung, erhalten, wenn der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin verstirbt.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in Deutschland der
    Hinterbliebene die Beisetzung nicht veranlassen dürfe, wenn der Lebensgefährte bzw.
    die Lebensgefährtin versterbe. Auch bestünde kein Mitspracherecht bei der
    Beisetzung. Diese Rechte hätten nur die Kinder, Geschwister oder Eltern des oder der
    Verstorbenen.... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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