02/02/2025, 11:27
Am 4. November 2024 teilte mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages per E-Mail mit, dass Post an mich nicht habe zugestellt werden können. Man bat um Angabe einer zustellfähigen Anschrift. Bereits zuvor hatte ich vorsorglich darauf hingewiesen, dass Probleme bei der Postzustellung auftreten könnten. Ich gab eine Ersatzadresse an, die akzeptiert wurde.
Zu inhaltlichen Aspekten meiner am 13. Juni 2024 eingereichten Petition habe ich bislang keinerlei Anfragen, Anmerkungen oder Stellungnahmen erhalten. Auch das Schreiben, das nicht hatte zugestellt werden konnte, habe ich nicht erhalten.
Beste Grüße,
Helmut Scheimann