Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der u.a. in Nutzfahrzeugen eingebaute Notbremsassistent, sogen. Abstandsregeltempomat darf sich nicht abschalten lassen. Das Gerät muss zwingend ständig in Betrieb sein, bei Zuwiderhandlung muss eine Strafverfolgung wie bei fahrlässiger Tötung möglich sein, sollte es zu einem entsprechenden Unfall kommen. Die fast täglichen Berichte in den Nachrichtenmedien über derart schwere Unfälle, die fast ausnahmslos durch LKW, oft am Ende eines Staus, verursacht werden, machen eine so drastische Maßnahme notwendig.
Begründung
Die Schwere der Unfälle spricht für sich. Die Unfälle und ihre Folgen sind durch die Maßnahme vermeidbar.