Bildung

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erfordert Neuregelung der Fortbildungsordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Fortbildungsordnungsersteller
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Kernstück der Verbesserungen zur Novellierung sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, “Bachelor Professional“ und „Master Professional“.

Um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, aber auch zum identischen IHK-Abschluss, vollständig zu erreichen, ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung vom Ausfertigungsdatum: 13.03.2011 durch die Verbindung mit der einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen Master Professional anzupassen.

Aktuell ist hier seit dem 1. April 2011 noch in Paragraf 1 Abs. 3 „Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung oder Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung.“ in Gültigkeit.

Ebenso muss in Paragraf 17 die Übergangsvorschrift der „Rückwirkung“ durch den Verordnungsgeber eine Übergangszeit seit der Novellierung festlegt werden.

Begründung

Das neue BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die berufliche Bildung wird damit noch attraktiver. Mit einem Update für Aus- und Fortbildung schafft die Bundesregierung bestmögliche Bedingungen für Auszubildende, Betriebe sowie Prüferinnen und Prüfer. Hier muss dringend das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung tätig werden!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Vielen Dank für die Geduld.

    Zum Anliegen sind umfassende Ermittlungen eingeleitet worden, die unter anderem die Einholung und aufwändige Auswertung mehrerer Stellungnahmen der Bundesregierung umfassen.
    Dieser Prozess dauert weiterhin an.
    Die Abgeordneten, die dem Petitionsausschuss Bericht erstatten werden, haben sich ferner auch persönlich während eines sogenannten erweiterten Berichterstattungsgespräches von der Bundesregierung über die Sach- und Rechtslage informieren lassen.
    Sobald ein neuer Sachstand bekannt wird, werde ich wieder informieren.

  • Telefonisch hat man mir heute mitgeteilt, dass diese Petition befürwortet wird und beim Bildungsministerium zur Stellungnahme/Ausarbeitung ist. Wir müssen also noch etwas Geduld haben.

  • Schreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten. Das Aktenzeichen wurde aus Arbeitsorganisatorischen Gründen geändert.

Noch kein PRO Argument.

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