60 Unterschriften
Petition richtet sich an: Geschäftsführung der MVGM GmbH Magdeburg
An die Geschäftsführung der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der bekannte Kabarettist Uwe Steimle am 20.11. im AMO in Magdeburg einen Auftritt.
Ebenjener Herr Steimle hat unlängst bei einer Podiumsveranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) mehrere hochproblematische Äußerungen getätigt, aufgrund derer strafrechtliche Ermittlungen gegen seine Person eingeleitet wurden.
Unter anderem hatte Herr Steimle bei dieser Gelegenheit öffentlich darüber sinniert, die ehemalige Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel „an die Wand“ zu stellen; dies bezog sich plastisch gesehen auf ihr jüngst fertig gestelltes Portrait, lässt aber im Kontext der Ausführungen auch zu strafrechtlich relevanten Überlegungen Raum.
Darüber hinaus sagte er wörtlich zum amtierenden Bundeskanzler: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Das ist nichts weniger als eine Gleichstellung von Friedrich Merz mit Adolf Hitler.
Unabhängig von der historischen Einordnung der Person Stauffenberg, hat dieser mit dem Attentat auf Hitler nach seiner Vorstellung versucht, den Zweiten Weltkrieg zu schneller zu beenden und so weiteres unerträgliches Leid aller Betroffene zu minimieren. Die Gleichsetzung von Herrn Merz mit dem Hauptverursacher der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte ist zweifellos strafrechtlich relevant.
Den Unterzeichnenden ist die Bedeutung und Unantastbarkeit der Kunstfreiheit sehr wohl bewusst. Sowohl Satire als auch Humor und sprachlicher Ausdruck sind wichtige Gestaltungsmittel bei der Herstellung von künstlerischen Inhalten, die sowohl der Unterhaltung dienen als auch legitime, wenn nicht gar konstruktive Kritik an Zuständen und Institutionen artikulieren sollen.
Diese Kunstfreiheit hat jedoch dort ihre Grenzen, wo der Katalog des geltenden Strafrechts beginnt. Mag Herr Steimle auch mit den herrschenden politischen Zuständen nicht einverstanden sein, dies sei ihm unumwunden zugestanden, gibt ihm das nicht das Recht, derartig ehrverletzend über ehemalige oder amtierende Regierungschefs dieses Landes zu sprechen oder sogar Straftaten gegen deren körperliche Unversehrtheit das Wort zu reden.
Dass die Äußerungen auf der Bühne eines vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbands einer Partei erfolgten, steht hier nicht zur Debatte; es mag zwar erklären, warum Herr Steimle der Auffassung war, derartig strafrechtlich relevante Äußerungen tätigen zu können, entschuldigt diese und die damit zutage tretende Weltsicht des Herrn Steimle in keiner Form.
Die Unterzeichnenden sind sich bewusst, dass jede Institution, die Kunstschaffenden jeder Couleur eine Bühne bietet, keine Rücksicht auf die politische Einstellung der Kunstschaffenden zu nehmen hat. Einem Veranstalter muss prinzipiell egal sein, bei welcher Partei die Kunstschaffenden ihr Kreuz machen; hierin liegt kein Grund, diesen Personen eine Bühne zu versagen.
In dem Moment, wo besagte Kunstschaffende jedoch in aller Öffentlichkeit willentlich Inhalte zum Besten geben, die strafrechtlich relevant oder menschenverachtend sind, kann das Neutralitätsgebot eines Veranstalters kein Argument mehr sein, um derjenigen Person einen Auftritt zu ermöglichen und ggf. zu riskieren, dass es dabei erneut zu derartigen Äußerungen kommen kann.
Die Unterzeichnenden möchten daher mit Nachdruck darum bitten, Herrn Steimle in Ihren Räumlichkeiten keine Bühne und somit keine Möglichkeit zu bieten, derartige strafrechtlich relevante oder menschenverachtende Äußerungen zu wiederholen. Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, dass ein solcher Auftritt Herrn Steimles auch nachhaltig Schaden für den Ruf und die Integrität des Veranstaltungsortes nach sich zögen; es kann daher nicht in Ihrem Interesse sein, Herrn Steimle in Ihren Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Mit freundlichen Grüßen,
Omas gegen Rechts Magdeburg
und
Bündnis Solidarisches Magdeburg
Quellen:
Begründung
Künstlerinnen und Künstlern, die es für richtig halten, öffentlich und publikumswirksam ehrverletzende Äußerungen zu tätigen, sollte keine Bühne für die Verbreitung solcher Inhalte geboten werden.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.08.2026
Sammlung endet:
12.02.2027
Region:
Magdeburg
Kategorie:
Kultur
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