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Landschaftsverband Rheinland (LVR)
FORDERUNGEN
- Es soll das Freizeit-Geld wieder geben.
- Die betroffenen Menschen sollen besser informiert werden.
Frühzeitig, fair und umfassend.
Dôvody
Erklärungen:
Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, bekommen wenig Lohn.
Sie sind oft von Grund-Sicherung abhängig.
Die Grund-Sicherung reicht häufig nicht aus, um sich Freizeit-Angebote leisten zu können.
Das Freizeit-Geld war nur 30 Euro im Jahr, das ist nicht viel.
Aber es war wichtig, um etwas unternehmen zu können.
Und damit Teil der Gesellschaft zu sein.
Zum Beispiel ins Kino oder ins Theater zu gehen.
Menschen mit psychischer Behinderung bekommen auch 2026 das Freizeit-Geld.
Menschen mit geistiger Behinderung nicht.
Das verstehen wir nicht.
Daher fordern wir:
Es soll das Freizeit-Geld wieder geben. Auch für Menschen mit geistiger Behinderung.
Der LVR gibt Menschen mit geistiger Behinderung seit 2025 kein Freizeit-Geld mehr.
Dies wurde erst am Ende des Jahres 2025 beschlossen.
Der LVR hat die betroffenen Menschen nicht informiert.
Daher fordern wir:
Die betroffenen Menschen sollen besser informiert werden.
Frühzeitig, fair und umfassend.
Hinweis auf die UN-Behinderten-Rechts-Konvention:
Im Artikel 30 steht: Alle Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben können.
Am kulturellen Leben, sowie an Erholung, Freizeit und Sport.
Hinweis auf das Deutsche Grund-Gesetz:
Im Artikel 2 steht: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.
Wenn es das Freizeit-Geld nicht mehr gibt, dann können Menschen mit geistiger Behinderung weniger an Freizeit-Angeboten teilnehmen. Und somit weniger an der Gesellschaft teilhaben.
Der LVR behauptet gerne von sich für Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu stehen. Tatsächlich handelt er aber häufig dagegen.