Petition richtet sich an:
Oberbürgermeisterin Pia Findeiß
Durch das Outsourcing werden Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des geplanten Manteltarifvertrags ausgeschlossen.
Außerdem werden die Vertretungsrechte der Mitarbeiter eingeschränkt. Doch auch für die Erfüllung der Aufgaben des kommunalen Krankenhauses drohen aufgrund der vielen entstehenden Schnittstellen erhebliche Risiken.
Die Petition richtet sich deshalb gegen die Ausgliederungspläne und die dadurch drohenden Verschlechterungen der Arbeits- und Lebensbedingungen für die betroffenen Arbeitnehmer. Sie verfolgt auch den Erhalt bewährter Arbeitsabläufe.
Gefordert wird die Rücknahme der Beschlussvorlage BV/025/2020 zur Ausgliederung von Verwaltungsbereichen und der Berufsfachschule aus dem HBK sowie zur Gründung einer Verwaltungs- und Bildungsgesellschaft mbH.
Begründung
Die Folgen der Outsourcings sind weitreichend. Eine grundlegende Umwandlung des Klinikbetriebes durch Ausgliederung von Organisationen und Personal stellt zweifellos ein erhebliches Risiko dar. Reibungsverluste scheinen unvermeidbar. Gerade in der gegenwärtigen und absehbar nicht zu Ende gehenden Corona-Krise sollte alles den geregelten Klinikablauf störende vermieden werden. Durch die Schaffung von zahlreichen Schnittstellen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft werden gewohnte Abläufe hinfällig. Unterstellungsverhältnisse werden geändert. Bekannte Hierarchien entfallen. Es bedarf umfassender Regelungen der Zusammenarbeit, die erst noch ausgehandelt und erlassen werden müssen.
Dies ist vor allem im Hinblick auf die geplante Auslagerung der IT, aber auch der Verwaltungsbereiche insgesamt bedenklich. Der Schutz von Patientendaten ist von herausragender Bedeutung. Die Datenverarbeitung an einen Externen zu vergeben, ist höchst riskant und muss gründlich vertraglich abgesichert sein. Verträge aber sind beidseitig auszugestalten und zu die Einhaltung zu überwachen. Für die Muttergesellschaft bedeutet das, entsprechende personelle Ressourcen vorzuhalten. Ressourcen, die jetzt nicht benötigt werden. Dadurch verkehrt sich der Sinn des Vorhabens ins Negative.
Das Outsourcing dient vorrangig der Einsparung von Personalkosten. Dies wird im Abwägungs-Gutachten, das der Stadtratsvorlage beiliegt, auch klar benannt. So geht man von einer „Absenkung des Personalaufwands durch fehlende Geltung der tarifbezogenen Bindungen“ aus. Ganz klar: Ein vor dem Abschluss stehender Tarifvertrag für das HBK würde für Neueinstellungen nicht gelten. Mittelfristig würde die Tarifbindung vermutlich gänzlich verloren gehen. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist in Verwaltungsbereichen traditionell wenig ausgeprägt. Das betrifft auch die Neigung zur Gründung von Betriebsräten. Auf der Strecke bleiben innerbetriebliche Demokratie und Konfliktbeilegung. Betriebe, in denen ein institutioneller Interessenausgleich geübt wird, sind jedoch nachweislich langfristig erfolgreicher [1]. Geht es den Beschäftigten gut, sind die Ergebnisse besser. Außerdem spricht sich Zufriedenheit herum. In Zeiten der oftmals beschworenen Fachkräftemisere ein starkes Argument. Die mit dem Outsourcing beabsichtige Kosteneinsparung auf dem Rücken der Beschäftigten könnte also leicht zum Bumerang werden.
Durch die Ausgliederung von Klinikteilen sollen Kosten eingespart werden. Dies erscheint nötig, weil den Krankenhäusern durch die falschen politischen Rahmenbedingungen finanzielle Zwänge auferlegt werden. Das Fallpauschalen-Abrechnungssystem sorgt seit Jahren für eine chronische Unterfinanzierung. Die Folge sind Investitionsstau, Ärztemangel, Pflegenotstand und Rationalisierungsdruck [2]. Gesundheit wurde auf eine Ware reduziert. Kosteneinsparungen „auf Teufel komm raus“ scheinen unvermeidlich. Die Auswirkungen sind in der gegenwärtigen Krise deutlich sichtbar geworden.
Geschäftsführung und Stadtrat dürfen sich nicht den vermeintlichen Sachzwängen beugen. Sie müssen für eine grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen hin zu einer solidarischen, am Gemeinwohl orientierten Gesundheitspolitik eintreten. Ein „Unterbietungs“-Wettbewerb zulasten der Beschäftigten muss verhindert werden. Leidtragende sind sonst in letzter Konsequenz die Patienten.
[1] https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-betriebsrat-zahlt-sich-aus-7470.htm
[2] https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaus/++co++2c1b2ca2-de55-11e6-b86f-52540066e5a9