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Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass das Parteiengesetz (PartG) § 18, Abs. 3, Satz 3 wie folgt lautet:0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitgliedsbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt. Spenden und erhöhte Mitgliedsbeiträge von Mandatsträgern unterliegen nicht dieser Zuwendung.
Pamatojums
Hier besteht aus meiner Sicht eine Mehrfachförderung, wie sie in anderen Bereichen (z.B. Sozialgesetzgebung) einvernehmlich als nicht rechtens betrachtet wird: Der Staat fördert mit Diäten das politische Wirken der Parteien bereits über deren Mandatsträger. Dass diese Gelder dann eingesetzt werden um über die Parteienfinanzierung nochmals eine staatliche Zuwendung zu erhalten, ist aus meiner Sicht als Mehrfachförderung zu betrachten und damit unzulässig. Des Weiteren sollen z.B. die Diäten die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Mandatsträgern sichern, um deren Entscheidungsfreiheit zu sichern. Auch von daher erscheint es unangemessen, dass diese Gelder staatlich sanktioniert anderen Verwendungen zugeführt werden.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
06.10.2012
Petīcija beidzas:
17.11.2012
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-17-06-1125-043512Parteienfinanzierung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 des
Parteiengesetzes dahingehend gefordert, dass Spenden und erhöhte
Mitgliedsbeiträge von Mandatsträgern nicht den Zuwendungen unterliegen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Staat mit
den Abgeordnetendiäten das politische Wirken der Parteien bereits über deren
Mandatsträger fördere. Das Einsetzen dieser Gelder, um über die
Parteienfinanzierung nochmals eine staatliche Zuwendung zu erhalten, stelle eine
unzulässige... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.