Soziales

Personalbemessung in der Pflege

Rita Nase und Marianne Zweschper
Petition richtet sich an
Regierungspräsident Thomas Bauer
15 Unterstützende 6 in Mittelfranken
0% von 7.100 für Quorum
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  1. Gestartet 06.03.2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Alle nicht dazugehörigen Abteilungen wie Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, freigestellte Praxisanleitungen und Schüler, sollen nicht in der Personalbemessung nicht mit ein bezogen werden. Das diese Leitungsaufgaben gesetzlich aus der Personalbemessung ausgeschlossen werden.

Das nach dem Pflegegrad die Zeitermessung in der Pflege / Betreuung individuell bemessen wird ( dadurch entsteht weniger Zeitdruck in der Pflege). Bewohner und Mitarbeiter sind zufriedener und die Arbeitsbedingungen sind dadurch verbessert.

Begründung

Wir sind selber in der vollstationären Pflege tätig. Als Wohnbereichsleitung und stellvertretende Pflegedienstleitung. Sehen den Zeitdruck, Personalmangel und unzufriedene Mitarbeiter in der Pflege.

Siehe Pflegebemessungsgesetz, Pflegeschlüssel, Qualifikationen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Rita Nase und Marianne Zweschper aus Neustadt
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