Region: Nordstemmen in Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
Bauen

Petition für den Erhalt des historischen Charakters des Barntener Platzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Evangelische Kirche
115 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

115 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition für den Erhalt des historischen Charakters des Barntener Ortskerns

Die Bürgerinitiative „ Barntener Thie bleibt schön“ steht für den Erhalt des historischen Charakters des Ortskerns am Barntener Platz, und setzt sich dafür ein, den von der Kirchengemeinde Barnten-Rössing geplanten Neubau eines Gemeindehauses auf dem Kirchhof in der geplanten Form zu verhindern.

Die Kirche sowie deren Kirchhof sind untrennbarer Grundbestandteil dieses Ortes. Anstatt sich ins Ortsbild harmonisch einzufügen, was man durchaus in einer Planung hätte berücksichtigen können, wird das geplante Gebäude jedoch extrem unsensibel das Ortsbild stören.

Nicht nur Anwohner stören sich an der modernen Architektur. Auch all diejenigen, die z.B. auf der Durchfahrt vom vom Fahrrad absteigen, um den Hauch vergangener Zeiten, der hier in der Atmosphäre liegt, zu geniessen, all denjenigen, denen der Schutz historischer Architektur am Herzen liegt, ist es ein Anliegen, dass der Barntener Thie, jetzt "Barntener Platz", mit seiner alten, den Charakter prägenden Kirche, sowie dem schönen Kirchhof als Denkmal seiner historischen Wurzeln, in der jetzigen Form erhalten bleibt.

Begründung

Die Anwohner nehmen den Denkmalschutz sehr ernst und haben viel Zeit, Geld und Mühe investiert, die Gebäude entsprechend zu sanieren und für die Nachwelt zu erhalten. Viele Häuser wurden liebevoll und achtsam saniert. Das Bewusstsein, die Einmaligkeit und Schönheit des Platzes zu respektieren und zu erhalten, ist bei den Bürgern Barntens sehr hoch.

Der Kirchhof ist fester Bestandteil des komplett denkmalgeschützten Ensembles „Barntener Platz“ und trägt wesentlich zum besonderen Bild des erhaltenswerten historischen Ortskerns bei. In diesen räumlich perfekt ausgewogenen und sehr begrenzten Platz ein Gebäude hineinzuzwängen, würde den Charakter unseres wunderschönen Ortskerns negativ verändern!

Da im Ort bereits vorhandene Möglichkeiten, die sich für ein kirchliches Gemeindehaus anbieten, möglicherweise noch nicht ausgeschöpft sind, sehen wir einen solch massiven Eingriff in die Struktur des Platzes aktuell als voreilig.

Bei einigen alternativen Möglichkeiten die die Kirche hatte und noch hat, war bzw. ist das zentrale Argument, man könne das Geld nicht für den Kauf eines Hauses oder Grundstücks investieren, da die Landeskirche dies aufgrund ihrer Richtlinien verhindere.

Es macht keinen Sinn, dass vorhandene Gelder ausschliesslich für einen Neubau auf dem kircheneigenen Grundstück ausgeben werden dürfen. Die Landeskirche verhindert damit, dass sinnvollere Alternativen umgesetzt werden können.

Da der geplante Neubau auf dem Kirchhof mit 450 000 € bereits eine beträchtliche Ausgabe ist, fordern wir die Landeskirche Hannover auf, die Gelder für den Erwerb eines Hauses oder Grundstückes in der Nähe der Kirche zur Verfügung zu stellen, um Alternativen zum modernen Neubau auf dem Kirchhof zu ermöglichen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Wer sagt eigentlich, dass Kirchenrecht vor Umgebungsschutzt gilt? Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz Vom 30. Mai 1978 § 8 Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen In der Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten, daß eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt. § 7 gilt entsprechend.

Das Projekt ist von allen Fachleuten (Denkmalschutz, Heimatpflege, Bauamt u.s.w.) genehmigt. Das Projekt soll die Kirche beleben, dass geht natürlich nicht mit einem Haus irgend wo im Ort. Und alles ist schon am Laufen also spart euch die Mühen, Ihr mach nur allen unnötig das Leben schwer.

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