Petition richtet sich an:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und den Landtag Sachsen-Anhalt
Entwurf zur Sperrzeitverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Begründung
Petition gegen die Änderung der Sperrzeitverordnung des Landes Sachsen-Anhalt von Roger Stöcker und Matthias Schneider
Derzeitige Sperrzeitverordnung:
§ 1(1) Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
Anlass: Entwurf des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zur Änderung der Sperrzeitverordnung bezüglich des Vorziehens der Sperrzeit von 5 Uhr auf 1 Uhr.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung. 18.07.2014. https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/kommentar-zum-entwurf-fuer-neue-sperrstunde-schnapsidee-aus-dem-hause-stahlknecht,20641266,27880720.html
Begründung:
Das Vorziehen der Sperrzeit von 5 Uhr auf 1 Uhr hätte einen erheblichen ökonomischen und wirtschaftlichen Schaden sowie einen Imageverlust für das Land Sachsen-Anhalt zur Folge und brächte unkalkulierbare Risiken mit sich.
Wirtschaftliche und ökonomische Schäden:
- Verkürzung der Geschäftszeiten mit dem Ergebnis Einnahmenverlust für Gaststätten, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten und deren Zulieferer
- sinkende Steuereinnamen für Bund, Land und Gemeinden (insbesondere in Hinblick auf die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer)
- steigende Arbeitslosenzahlen aufgrund von Schließungen diverser o. g. Gewerbe
Attraktivität bzw. Imageverlust des Wohnstandortes Sachsen-Anhalt:
- Rückgang der Zuwanderung
- erhöhte Abwanderung
- wäre bundesweit die restriktivste Sperrzeitpolitik
Unkalkulierbare Risiken:
- Verschmutzung des öffentlichen Raumes durch daraus folgende "Freiluftfeierei"
- erhöhte Emissionen(vor allem der Lautstärke im öffentlichen Raum)
- ggf. Steigerung des Gewaltpotenzials und der Kriminalität aufgrund fehlender Kontrolle