Petition is addressed to:
Bundestagspräsident // Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge eine Reform des Petitionswesens einleiten, um
Bürgernähe, Dialog auf Augenhöhe und mehr Bürgerbeteiligung in Deutschland auf Bundesebene zu stärken und die Online-Sammelpetition zu einem wirksamen Instrument der Bürgerbeteiligung auszubauen.
Wir wollen zusammen mit dem Parlament, den Ausschüssen und der Regierung ins digitale Zeitalter durchstarten!
**5 Punkte zur Verbesserung des Petitionswesens in Deutschland**
1. Recht auf Behandlung im Parlament
Eingereichte Petitionen mit 100.000 Unterschriften werden vom Petitionsausschuss (aus der Mitte des Bundestages) als Vorlage auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Anliegen mit hoher Legitimation durch viele Unterschriften verdienen die Öffentlichkeit des ganzen Parlamentes. Nur so können herausragende Petitionen aus der Mitte des Volkes entsprechend gewürdigt und behandelt werden. Das Quorum von 50.000 Unterschriften und der Anspruch auf eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss bleiben davon unberührt.
2. Öffentliche Anhörungen im Parlament
Die drei unterschriftenstärksten, eingereichten Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern werden monatlich im Rahmen der Sitzungswoche in einer aktuellen Bürgerstunde öffentlich im Parlament angehört. Das bisher geltende Quorum von 50.000 Unterschriften für eine Anhörung bleibt davon unberührt.
3. Bearbeitungsfristen für Petitionen
Bürger haben ein Recht auf eine zeitnahe und transparente Bearbeitung ihrer Bitten und Beschwerden. Der Petitionsausschuss muss mit dem dafür notwendigen Personal und den notwendigen Kompetenzen für die Fristsetzung von Stellungnahmen von Ministerien und Verwaltungen ausgestattet werden.
4. Regeln für digitale Signaturen
Um die Sammelfunktion von und für Petitionen im Internet in Zukunft als Online-Alternative zur klassischen Offline- Unterschrift zu etablieren, benötigt die digitale Signatur eine rechtliche Verankerung und klare Regeln für deren Anerkennung.
5. Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung
Eine (Enquete)-Kommission aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll den Grad der Bürgernähe des Bundestages überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung des Dialogs zwischen Politik und Bürgern vorschlagen.
Reason
Öffentliche Online-Sammel-Petitionen nehmen seit Jahren zu.
Die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses und die Richtlinien für öffentliche Petitionen wurden seit 12 Jahren nicht mehr wesentlich verändert.
Bei der letzten Sachverständigenanhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 29. Mai 2017 war der Rat der geladenen Sachverständigen an den Ausschuss: mehr Dialog auf Augenhöhe, mehr öffentliche Anhörungen und mehr Transparenz
Link zum Mitschnitt der Anhörung (Parlamentsfernsehen): http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-pa-petitionen/508176
In der Legislaturperiode nach der Bundestagswahl 2017 entsteht ein Zeitfenster, um die Rahmenbedingungen für mehr Bürgerbeteiligung auf Bundesebene zu schaffen.
Weitere Informationen zu unserer Kampagne "Petitionsrecht 4.0": https://www.openDemokratie.de