Pfändungsschutz - Lohnpfändung bei Dienstwagennutzung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition zur Veränderung des Pfändungsgesetzes bei beruflich und privat genutzten Dienstwagen zugunsten des Schuldners.

Begründung

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass im Bezug zur 1% Regelung für Dienstwagennutzung eine neue Regelung gefunden wird. Mit der 1% Regelung wird der Fahrzeug-Wert auf das Brutto gerechnet und netto wieder abgezogen. Als wurde nur sporadisch mehr verdient, tatsächlich existiert aber weniger Geld. Die Pfändung richtet sich aber nach dem Netto-vor-Abzug! Es muss ein wesentlich größerer Brocken bezahlt werden.Fahrten zwischen Heim- und Arbeitsstätte sind kein purer Luxus, nur weil ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Es ist Teil einer zu erbringender Arbeit. Das 1%-Versteuerungsmodell vom Bund ist in Ordnung und fair geregelt. Jedoch richtet sich die Pfändungstabelle bei Insolvenzen nach dem eigentlichen netto, d. h., vor Abzug der Dienstwagennutzung. So erhöht sich der Betrag der Pfändung um ein Zusätzliches zum bezahlten Firmenwagen. In den meisten Fällen und durchschnittlichen Gehältern, bleiben nach diesen Abzügen Löhne in Nähe von Hartz 4 übrig. Das ist nicht tragbar und bei den heutigen Kosten unsozial. Und das hauptsächlich, da der Schuldner mit dem Wagen auch privat fahren kann und somit einen Wertevorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern hat. Hier muss eine neue Regelung gefunden werden, die zumindest den Pfändungsbetrag in solchen Fällen reduziert. Schließlich tut man das, was der Gesetzgeber von einem verlangt: Während der Insolvenz arbeiten zu gehen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-31051-047931Pfändungsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent schlägt eine Veränderung des Pfändungsgesetzes bei beruflich und privat
    genutzten Dienstwagen vor.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Anwendung der
    steuerrechtlichen 1-%-Regelung führe dazu, dass in den meisten Fällen und bei
    durchschnittlichen Gehältern zu viel abgezogen werde. Die Fahrten zwischen Heim-
    und Arbeitsstätte seien kein purer Luxus, nur weil ein Dienstwagen zur Verfügung
    stehe, sondern Teil der zu erbringenden Arbeit.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen... weiter

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