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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Petent fordert, dass bei einer Gehaltspfändung vorrangig die Kontopfändung genutzt wird und nicht die Pfändung direkt beim Arbeitgeber.
Razones.
Der Arbeitgeber soll dadurch von zusätzlichem Arbeitsaufwand entlastet werden, der mit einer Pfändung verbunden ist, und den Arbeitnehmer(Schuldner) aus Datenschutzgründen zu schützen.Im aktuellen Vollstreckungsrecht gibt es die Gehaltspfändung (direkt beim Arbeitgeber),und die Kontopfändung.Eine Kontopfändung,oder eine Sachpfändung beim Schuldner Zuhause ist vollkommen ausreichend.Anhand der Vermögensauskunft wird die Bankverbindung abgefragt,und die Vermögensauskunft muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.Es gibt keinen vernünftigen Grund eine Pfändung des Gehaltes direkt beim Arbeitgeber vorzunehmen,da die Kontopfändung bereits vollkommen ausreichend ist.Sollte der Schuldner das Gehalt auf ein anderes Konto leiten (andere Kontonummer als in der Vermögensauskunft angegeben) ist eine Pfändung beim Arbeitgeber zu genehmigen.Um zusätzlichen Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber zu vermeiden,und um den Arbeitnehmer aus Datenschutzgründen zu schützen.Der Arbeitgeber darf keine Kenntnis von finanziellen Problemen seines Mitarbeiters erhalten.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
09/05/2015
La petición termina:
07/07/2015
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-07-31051-023323Pfändungsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass bei einer Gehaltspfändung vorrangig die Kontopfändung
genutzt wird und nicht die Pfändung direkt beim Arbeitgeber.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dies vermeide zusätzlichen und
unnötigen Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber und stärke den Datenschutz zugunsten
von Arbeitnehmern.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde... Más.