Peticija adresuota:
Frau Barbara Klepsch MdL – Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Wir fordern die Schaffung von mehr Anbietern für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Diese Bereicherung an Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Familien kann durch die Verbesserung der Landesverordnung erfolgen.
Unsere 3 Petitions- Forderungen
Wir haben unsere Landesverordnung nach Verbesserungsmöglichkeiten durchleuchtet und stellen an die Landesregierung folgende Forderungen zur schnellstmöglichen Verbesserung der Versorgungssituation.
- Aktive Förderung von Anbietern für alle vier Leistungsformen.
- Gleichbehandlung aller Nachbarschaftshelfer
- Differenzierte Schulung nach Angeboten und Zielpersonen.
Zu allen Punkten können ergänzende Erläuterungen auf der Webseite https://entlastungsbudget.de/p13-sachsen/ nachgelesen werden.
Priežastis
Warum diese Petition? Die vom Bundesgesundheitsministerium gewollte Entlastung kommt bei sehr vielen betroffenen Familien in Sachsen nicht an.
Der Grund: keine verfügbaren Kapazitäten!
Das wollen wir ändern. Mehr Anbieter, mehr Angebote schaffen. Jetzt!
Die sächsische Verordnung und die Organisation der Information (pflegenetz.sachsen.de) über die Anbieter kann im Bundesvergleich als vorbildlich bezeichnet werden. Trotzdem beklagen viele Menschen in unserem Land den Mangel an Anbietern und die zeitliche Verfügbarkeit der angebotenen Unterstützung.
“Das Gute ist der Feind des Besseren.” In diesem Sinnen sehen wir Optimierungspotential bei der Betreuungsangeboteverordnung – BetrAngVO vom 16. Dezember 2015 .
Von den Auswirkungen sind in Sachsen im kommenden Jahr ca. 169.000 Familien *1 betroffen.
Diese 75 % der Familien, in denen ein Familienmitglied in der Regel durch einen Pflegenden Angehörigen in häuslicher Umgebung versorgt wird, sorgen für eine millionenschwere Entlastung der Sozialkassen des Landes.
Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verhindern Pflegende Angehörige die Heimunterbringung ihrer Liebsten, die bei vielen nur über die Sozialhilfe zu finanzieren wäre. Heute werden „nur“ ca. 25 % aller Pflegebedürftigen in Heimen gepflegt.
Im Gegensatz zu diesen durch steuerfinanzierte Mittel des Landes Sachsen zu finanzierende Heimunterbringungen, regelt die zu verbessernde Verordnung Ausgaben, die durch den bundesweiten Versicherungsfond der Pflegeversicherung getragen werden.
Keine Kosten für den Finanzminister.
Im Gegenteil – es bedeutet zusätzliche Kaufkraft für Sachsen (169.000 * 1.500€ = 254 Mio. € jährlich). Da wird sehr viel Geld verschenkt!
Aber dies ist natürlich nur ein Nebeneffekt – uns geht es um jede einzelne Familie, ihr Schicksal und ihre Unterstützung durch die für sie bestimmten Mittel des Entlastungsbetrags.
Machen Sie mit und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung: Mehr Anbieter, mehr Angebote schaffen. Jetzt!
Bitte auch an die bundesweite P17-Petition für Jens Spahn denken: https://www.openpetition.de/!p17jensspahn