Dialog

Private Krankenversicherung - Abschaffung der Anwendung von Steigerungssätzen zur Gebührenordnung der Ärzte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Sammlung beendet

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll die Abschaffung der Anwendung von Steigerungssätzen zur Gebührenordnung der Ärzte erreicht werden.

Begründung

Konkreter Anlass meiner Petition ist die Explosion der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gerade in den letzten Jahren.Mein Beitrag hat sich beispielsweise von 2014 bis 2018 nahezu verdreifacht (kein Witz!).Für immer mehr Privatversicherte ist diese Beitragsexplosion existenzbedrohend, besonders im Alter, aber längst nicht nur. Der Deutsche Bundestag ist aufgefordert, diese Entwicklung ernst zu nehmen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eine wirkungsvolle Möglichkeit liegt darin - auch als Maßnahme zu mehr Beitragsgerechtigkeit und gegen die Zweiklassenmedizin - die Anwendung von Steigerungssätzen in Honorarrechnungen an privat Krankenversicherte abzuschaffen und im Gegenzug zur Wahrung der Aufkommensneutralität die Gebühren allgemein moderat anzuheben. Es darf nicht länger Praxis sein, dass private Krankenversicherte für gleiche Leistungen im Allgemeinen den 1,8- bis 3,5-fachen Satz zahlen dürfen und damit unverhältnismäßig stärker belastet werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-7613-004216
    40239 Düsseldorf
    Private Krankenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu
    überweisen, soweit es um die Schaffung eines modernen Vergütungssystems geht,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschießen.

    Begründung

    Mit der Petition soll die Abschaffung der Anwendung von Steigerungssätzen zur
    Gebührenordnung der Ärzte erreicht werden.
    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, konkreter Anlass der Petition sei die Explosion der
    Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) gerade... weiter

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