95 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Basistarif einer privaten Krankenversicherung sich nicht am Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse richtet, weil dies sozial ungerecht ist. Es sollte hier eine Abstufung nach Einkommensklassen, bemessen am durchschnittlichen Jahreseinkommen stattfinden.
Begründung
Die privaten Krankenkassen sind dazu verpflichtet jeden Versicherer aufzunehmen, wenn er bereit ist den Basitarif zu zahlen. Allerdings ist dieser Basistarif sehr hoch, weil er sich nach der Höchstgrenze richtet, die ein Versicherter bei der GKV zahlen müsste. Bei der GKV wird der Tarif allerdings nach dem Gehalt berechnet, d.h. man muss als privat Versicherter soviel zahlen wie ein Spitzenverdiener. Zusätzlich verlangt die PKV aber noch eine hohe Selbstbeteiligung und schließt Leistungen vertraglich aus. Bei der GKV gibt es allerdings keine Selbstbeteiligung und auch Leistungen können nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Ein Geringverdiener und einfacher Selbstständiger, der von seiner PKV gekündigt wird muss erst zum Sozialfall werden ,nur um seine Krankenversicherung zahlen zu können. Man erhält die Möglichkeit seinen Basistarif um die Hälfte zu reduzieren, wenn man seine Hilfebedürftigkeit beim Sozialamt bescheinigen kann.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.12.2014
Petition endet:
20.01.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-15-7613-015482Private Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Beiträge der privaten
Krankenversicherung (Basistarif) wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung am
Einkommen orientieren.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 95 Mitzeichnungen sowie 77 Diskussionsbeiträgeweiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.