Borgerrettigheter

Pro Carfreitag / Ras in den Mai gegen die Allgemeinverfügung

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Bürgermeister Martin Richard
662 Støttende 106 inn Limburg an der Lahn

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Gegen die „Allgemeinverfügung“ für den 30. April

Grunnen til

die Stadt Limburg hat per „Allgemeinverfügung“ für den 30. April und die ersten beiden Stunden des 1. Mai praktisch jede Anwesenheit von Fahrzeugen aus der „Tunerszene“ im Stadtgebiet Limburgs verboten und bedroht Zuwiderhandlungen mit hohen Bußgeldern und Nebenkosten. Dieses Verbot in seiner allumfassende Geltung und insbesondere seine Begründung verursachen bundesweites Aufsehen und große Empörung, nicht nur in der „Tunerszene“, sondern auch bei Unbeteiligten, die darin einen massiven Eingriff in Grundrechte sehen.

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NUR dann, wenn dadurch in der Summe das jeweilige Fahrzeug umweltfreundlicher wird. Beispiel für gutes Tuning wäre die Abregelung der Höchstgeschwindigkeit. Oder ein Tuning, das die Lärmemission gegenüber des umgebauten Standardfahrzeuges verringert und ähnliche sinnvolle umeltfreundliche Tunings.

Das ist das erste mal, dass ich von dieser Verfügung höre. "Bundesweites Entsetzen" ist dann doch etwas anderes. Und mit Grundrechten argumentieren, während viele in der Szene durch Rücksichtslosigkeit die Rechte anderer mit Füßen treten ist schon echt dreist. Aber da sie schon mit Grundrechten argumentieren: ALLE Grundrechte (außer Art. 1) lassen sich einschränken, wenn das entsprechend begründet werden kann. Im vorliegenden Fall dürften das wohl Hinweise auf Verkehrsvergehen und Straftaten sein.

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