Regiune: Germania
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Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petiția este adresată către
Bundesregierung

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  1. Început iulie 2024
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Petiția este adresată către: Bundesregierung

Wir fordern: Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
Der aktuelle Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen) über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. fortbildend (dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht!) ist.
Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.
Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung nach sich ziehen und den Zugang zu musikalischer (Aus)Bildung enorm erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sämtliche private Musikschulen, die Tanzpädagogik und viele weitere Bereiche der kulturellen Bildung wären betroffen.
Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastisch leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein!

Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung!
Kulturelle Bildung dient dem Gemeinwohl und ist im Sinne des Rechts auf Bildung unter allen Umständen umfassend zu schützen, zu fördern und muss erschwinglich für die Gesamtbevölkerung sein.

Gleichzeitig müssen Menschen, die diese Bildungsleistung ermöglichen, selbstverständlich ausreichend Gewinn erzielen, um davon leben zu können.
In keinem Fall dürfen hierbei selbstständig Lehrende, die unsere Bildungslandschaft zu einem großen Teil tragen und deren Vielfalt gewährleisten, in irgendeiner Weise gesetzlich benachteiligt werden.

Laut EU-Richtlinie ist Bildung umfassend von der Umsatzsteuer zu befreien (Artikel 132 der MwStSystRL). Das schließt die Erziehung von Kindern & Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung, berufliche Umschulung sowie alle mit den oben genannten eng verbundenen Leistungen mit ein - also jeden Unterricht, der sich auf Inhalte von Schul- und Hochschulunterricht bezieht.

Die Einschätzung, was Bildungsleistung ausmacht, kann dabei niemals von einer Finanzverwaltung getroffen werden. Dies bedarf immer der qualifizierten Beurteilung durch mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.

Deshalb schließe ich mich den Forderungen des von rund 35 Verbänden und Initiativen unterzeichneten Positionspapiers an (darunter der Deutsche Tonkünstlerverband, der Deutsche Musikrat, der Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen uvm.), dass qualifizierter Musikunterricht grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleibt.

Diese Umsatzsteuerfreiheit muss selbstverständlich auch für alle anderen kulturellen Bildungsbereiche, wie künstlerischer Tanzunterricht, Weiterbildung und generell alle Bildungsleistungen, die der Entwicklung kommunikativer Kompetenzen zu Gute kommen, gelten.

Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss entsprechend der Vorgaben und Forderungen der EU angepasst und in optimierter Version erhalten werden.

motive

Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielfältige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Kultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Bereits am 16. August wurde der Regierungsentwurf an den Bundesrat übergeben.
Ab September 2024 soll der Entwurf im Bundestag diskutiert werden.
Damit die Abgeordneten auf die großen Unklarheiten im Regierungsentwurf mitsamt den besorgniserregenden, weitreichenden bildungspolitischen Folgen aufmerksam gemacht werden, ist es enorm hilfreich die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises persönlich zu kontaktieren.

Argumentationsbasis liefern der Petitionstext selbst, das Positionspapier wie auch die Pressemitteilungen der verschiedenen Verbände und Initiativen:
Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.
Das Positionspapier, dessen Forderungen ich unterstütze, findet sich unter folgender Internetadresse:

https://bdg-online.org/wp-content/uploads/2024/08/240723_BAGSV_Positionspapier_UmSt-Befreiung.pdf

Außerdem möchte ich auf das Positionspapier der Therapieverbände SG, DGSF und Systemischer Verbund aufmerksam machen, dass sich den Forderungen anschließt.
attachmentdata103514.pdf (idw-online.de)

Den Regierungsentwurf finden Sie unter anderem auf der Seite des DTKV unter folgender Internetadresse:

https://tonkuenstlerverband.de/media/2024-06-04_regierungsentwurf_eines_jahressteuergesetzes_2024_stand_2024-06-04.pdf

Einen alternativen und ausführlich begründeten Gesetzesvorschlag, der Bildung umfassend und europarechtskonform von der Umsatzsteuer befreit und dabei Rechtsunsicherheiten und neuer Bürokratisierung entgegen zu wirken vermag, finden sie unter folgendem Link als PDF-Datei:

https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:73127834-b97f-404b-9543-e9896be17add

Dieser alternative Gesetzesvorschlag wurde von Herr Hans-Jürgen Werner (Justiziar DTKV e.V) und Herr Dr. Joachim Wenzel (Institutionsleitungsmitglied des ifs Essen) verfasst.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Petitionsrecht in Deutschland nicht an Volljährigkeit gebunden ist (Art. 17 Grundgesetz).
Auch Minderjährige können die Petition unterzeichnen, wenn sie den Inhalt verstehen und das Anliegen aus eigenem Willensentschluss unterstützen möchten.

Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. verweisen:
werner-bonn@t-online.de
Für Fragen im Bereich "Fortbildung" wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Joachim Wenzel (Mitglied der Institutionsleistung des ifs):
j.wenzel@ifs-essen.de

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stiftung, des Bundestags, u.v.m.

Vă mulțumim pentru sprijin, Saskia Saegeler, Ditzingen
Întrebare către inițiator

Petiție de distribuire

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 26.07.2024
Colecția se termină: 21.09.2024
Regiune: Germania
categorie: Educaţie

știri

  • Liebe Unterstützende,

    ob Musiker, Hebamme, Künstlerin oder Kinderbuchillustrator – viele Menschen arbeiten auch im Alter noch weiter. Mit dem neuen Gesetz der Aktivrente sollen dafür in Zukunft aber nur manche belohnt werden. 🤔

    Die Aktivrente soll laut bisherigem Entwurf nur für Angestellte gelten. Doch auch Selbstständige sind Fachkräfte, die wichtige Arbeit leisten und Steuern zahlen.

    📢 Mehr als 78.000 Menschen unterstützen deshalb den Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) in ihrer Forderung: Die Aktivrente soll auch für Selbstständige gelten!

    ✍️ www.openpetition.de/aktivrente

    Anfang Dezember soll das Aktivrentengesetz im Bundestag beschlossen werden. Setzen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass die Selbstständigen bei diesem Gesetz nicht vergessen werden?
    Um dem Thema und der Petition zu noch mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen, haben wir ein Social-Media-Video erstellt. Teilen und liken Sie auch gerne das Video 💛:

    +++ Instagram: https://www.instagram.com/reel/DQwxK5dDDf4/
    +++ YouTube Shorts: https://youtube.com/shorts/BY2q5FzRdQ0?feature=share
    +++ TikTok: https://www.tiktok.com/@openpetition/video/7570021088047025430
    +++ Facebook: https://www.facebook.com/share/r/16Nh14quyM/
    +++ LinkedIn: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7392596081143988224

    Vielen Dank für das Engagement!
    Das openPetition-Team

    PS: In einigen Tagen wird Ihnen Petitions-Starterin Saskia Saegeler von der Petition “Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!” genauere Informationen zum Anwendungserlass und den weiteren Entwicklungen ihrer Petition zukommen lassen.
  • Liebe Mitzeichnerinnen und Mitzeichner der Petition,

    leider lässt das Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums noch immer auf sich warten - ich werde Sie aber, wie versprochen, informieren, sobald dieses offiziell ist.

    Ich wende mich heute zwischenzeitlich an Sie, da ich auf eine Petition auf openpetition.de aufmerksam machen möchte, die ich für unterstützenswert und wichtig in Hinblick auf die Vielfalt des kulturellen Lebens erachte. Sie wird von vielen Verbänden unterstützt, die sich auch für die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“ stark gemacht haben und fordert in einem offenen Brief an die derzeit in Berlin Verhandelnden von Union und SPD, Rechtssicherheit und Erleichterungen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen zu schaffen:

    „Der Koalitionsvertrag muss wirksame Maßnahmen für Solo- und Kleinstunternehmen enthalten!
    www.openpetition.de/bagsv

    Mit Blick auf die Bedeutung und die Folgen des Herrenberg-Urteils hat sich die große Chance aufgetan, langfristig die notwendigen Grundlagen für eine tatsächlich freie Wahl von Beschäftigungsverhältnissen (ob fest angestellt oder freiberuflich auf Honorarbasis) zu schaffen. Qualifizierter Musikunterricht soll sowohl in angestellter als auch in selbständiger Form grundsätzlich möglich und frei wählbar sein und in beiden Fällen rechtssicher stattfinden können - für beide Optionen braucht es jedoch entsprechende Lösungen, sollen keine neuen „Zwangssituationen“ und Benachteiligungen entstehen.

    Aktuell sind die Koalitionsverhandlungen in vollem Gange und die Verankerung von entsprechenden Maßnahmen wie auch die Entscheidung darüber, ob Selbstständige in einem transparenten Verfahren die existentiell notwendige Klarheit über ihren beruflichen Status bekommen, fällt in den kommenden Tagen in Berlin.

    Der offene Brief des Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD) e.V., der von mehr als 20 weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt wird, kann hierfür ein starkes Signal nach Berlin senden. Wenn Sie dieses Signal ebenfalls für wichtig erachten, können Sie unter dem folgenden Link unterzeichnen und diesen, wenn Sie möchten, auch weiterleiten:
    www.openpetition.de/bagsv

    Ich melde mich mit den abschließenden Informationen zum Einführungsschreiben so bald wie möglich bei Ihnen und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.

    Schöne Frühlingswochen Ihnen allen und herzliche Grüße,
    Saskia Saegeler
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitition,

    das Einführungsschreiben des BMF lässt leider deutlich länger auf sich warten, als ursprünglich angenommen....weshalb ich Ihnen heute einen kurzen Zwischenstand zusenden möchte.

    Das Einführungsschreiben, welches erläuternd auf den Gesetzestext eingeht und den Finanzämtern als Handreichung dient, wird die durch uns miterwirkten und erfreulich weitergefassten Gesetzesformulierungen sowohl in positiver, als auch in einengender Weise in der konkreten Handhabung beeinflussen können.
    Derzeit existiert ein Entwurf, der leider nicht die vollen Möglichkeiten, die das verabschiedete Gesetz enthält, für uns ausschöpft. Das BMF hat den Entwurf jedoch kooperativ den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, sodass diese aktuell auf Verbesserungen in den Formulierungen einwirken.
    Das Schreiben des Deutschen Musikrats an das BMF sende ich Ihnen im Anhang zur Einsicht mit.

    Absehbar ist bereits, dass im Einführungsschreiben festgehalten sein wird, dass bereits bestehende Bescheinigungsverfahren (bis zu deren Ablauf) weiterhin Gültigkeit haben. Auch wird bereits im Entwurf Musikunterricht für Kinder und Erwachsene ab 3 Jahren bei entsprechender Ausgestaltung (Bescheinigung) und unabhängig der Motive der Inanspruchnahme als Ausbildungsleistung festgehalten. Auch "Musikunterricht für Kinder unter 3 Jahren kann (...) steuerfrei sein."

    Dennoch besteht noch immer Nachbesserungsbedarf: insbesondere bedarf es klarer und unmissverständliche Formulierungen für selbstständig Unterrichtende und auch die noch "schwammige" Abgrenzung zu sogenannten "Freizeitleistungen" irritiert. Hierzu hat der Deutsche Musikrat Kritik und konkrete Verbesserunsgvorschläge geäußert.
    Auch für den Bereich Tanz wird aktuell auf Nachbesserung eingewirkt, da die Ust-Befreiung hier im Einführungsschreiben verengend mit "klassischem Tanz" in Verbindung gebracht wird.

    Wie lange die Fertigstellung des Schreibens im BMF noch in Arbeit sein wird, ist nicht klar und nach der bereits vorhandenen "Verspätung" (Prognose für den Entwurf war ursprünglich noch Dezember 2024), ist es schwer, eine etwaige Vorhersage zu machen...

    Ich hoffe, Sie möglichst bald mit abschließend guten Neuigkeiten informieren zu dürfen!

    Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und grüße Sie herzlich,

    Saskia Saegeler

Die vielfachen positiven Wirkungen des Musizierens und Singens fördern den Menschen in seiner Gesamtheit: geistige und kognitive Fähigkeiten, Sozialkompetenz, psychische und körperliche Gesundheit. Dies kommt u.a. auch der Arbeitsleistung der Menschen zugute. Musikalische Weiterbildung darf deshalb kein Privileg der Besserverdienenden werden sondern sollte allen Menschen finanziell und zeitlich möglich sein.

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