Raumordnung und Bauplanung - Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

3.423 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.423 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen (WKA) nach § 35 BauGB beschließen.

Begründung

Auf Grund der Privilegierung für den Bau von WKA (Windkraftanlage) nach § 35 BauGB hat jeder Bauherr in dieser Sache grundsätzlich erst einmal das „Recht“ eine Windkraftanlage zu bauen/errichten und zwar vor allen anderen Dingen, also privilegiert. Der Bau im ländlichen Raum, der ja eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten ist wird damit zum Gewerbegebiet für den Windkraftausbau. Das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren ist minimalistisch und eben durch das „Recht zum Bau“ schon vorweggenommen, es ist so gut wie gar nicht anfechtbar und mittlerweile stark standardisiert, es gibt dafür ein sogenanntes „vereinfachtes Verfahren“. Die Privilegierung für den Bau von WKA nach § 35 BauGB muss abgeschafft werden, damit dieser dann auch wie jeder andere „Bau“, wie jedes andere Industriegewerk eingereicht, geprüft, genehmigt und gebaut werden kann.Die beiden genannten „Abschaffungen“ gehören unmittelbar zusammen, denn die Windenergie mit hohem Tempo und Subventionen voranzutreiben, wenn der produzierte Strom nicht genutzt/abgenommen werden kann und dennoch bezahlt wird ist widersinnig und eine marktwirtschaftliche Wende in der Energiepolitik wäre ökologischer und ökonomischer. Dem Bäcker zahlt ja auch niemand die Brötchen, die er nicht verkaufen kann. Die Bürgerenergie neigt sich dem Ende zu, schon heute ist erkennbar, dass sich dahinter oft Konzerne verbergen. Es kann nicht im Sinne des Verbrauchers und wohl auch nicht im Sinne der Politik sein, dass sich Windkraftanlagenbetreiber, die oft auch die Planer sind oder eben gleich Konzerne unter dem Deckmantel der Energiewende die Taschen vollstopfen, indem diese die Subventionen kassieren. Der Stromkunde, der Bürger zahlt die Zeche und finanziert der Windbranche so sichere Kredite und schwarze Zahlen, das ist kein marktwirtschaftlicher Wettbewerb. Die Akzeptanz der Bevölkerung für den Bau von WKA wäre sicherlich größer, wenn dieser Energiewende-orientiert, nicht Windkraftbranchen-orientiert abliefe.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.10.2017
Sammlung endet: 26.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-18-06-230-046463
    25782 Welmbüttel
    Raumordnung und Bauplanung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin erstrebt mit ihrer eingebrachten Petition, die Subventionierung von
    Windenergie zu beenden und die bauplanerische Privilegierung von Windkraftanlagen
    nach § 35 des Baugesetzbuchs abzuschaffen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
    dem Petitionsausschuss 3424 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird
    um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
    eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    Windkraftbranche längst ein selbstständiger Industriezweig geworden sei. Daher sei eine
    finanzielle Unterstützung dieser Branche mittlerweile überflüssig, zumal der produzierte
    Strom nicht vollständig genutzt bzw. abgenommen werden könne.
    Des Weiteren werde der Bau von Windkraftanlagen aufgrund von § 35 Baugesetzbuch
    (BauGB) zu stark privilegiert. Dadurch sei der ländliche Raum, welcher eigentlich der
    Landwirtschaft vorbehalten sei, zum Gewerbegebiet für den Windkraftausbau geworden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
    Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Petitionsausschuss

    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung ist langfristig darauf ausgerichtet, die
    Stromerzeugung weitestgehend auf erneuerbare Energien umzustellen, wofür deren
    kontinuierlicher weiterer Ausbau notwendig ist. Das gilt insbesondere für die
    Windenergie an Land, die mittlerweile zu den kostengünstigsten Stromquellen in
    Deutschland zählt. Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist 2017
    auf Ausschreibungen und damit auf die wettbewerbliche Ermittlung des Fördersatzes
    umgestellt worden. Ziel ist es, Strom aus erneuerbaren Energien nur in der Höhe zu
    vergüten, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist. Zudem soll
    das Erreichen der erforderlichen Ausbaumengen besser gesteuert werden.
    Windkraftanlagen befinden sich naturgemäß zumeist im ländlichen Raum. Ländliche
    Räume dienen als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume. Mit ihren
    Kultur- und Naturlandschaften sind sie wesentlich für die Erhaltung und nachhaltige
    Nutzung natürlicher Ressourcen und stellen wichtige Ausgleichsräume für die
    Ballungszentren dar. Durch das Bauplanungsrecht stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein
    angemessener Ausgleich zwischen diesen verschiedenen Interessen gewahrt werden
    kann. Dies gilt auch für die Planung und Errichtung von Windkraftanlagen.
    Die sogenannte Privilegierung von Anlagen zur Windenergienutzung im Außenbereich
    nach § 35 BauGB hat den Ausbau dieser Anlagen befördert. Allerdings ist diese
    Privilegierung nicht voraussetzungslos. Die Gemeinden können in
    Flächennutzungsplänen Flächen für die Nutzung durch Windkraftanlagen ausweisen,
    wodurch eine derartige Nutzung für andere Flächen in der jeweiligen Gemeinde in der
    Regel ausgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass auch die Festlegungen in den
    Regionalplänen nach Raumordnungsrecht bei der Zulassung von Windenergieanlagen
    maßgeblich sind. Vor diesem Hintergrund ist eine grundsätzliche Änderung des
    Verfahrens derzeit nicht vorgesehen.
    Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen parlamentarischen
    Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
    Petitionsausschuss

    Der von der Fraktion der AfD gestellten Antrag, die Petition der Bundesregierung zur
    Berücksichtigung zu überweisen, und der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die
    Petition der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
    dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - als Material zu überweisen
    und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, sind
    mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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