Raumordnung und Bauplanung - Änderung des Baurechts (Bauen im Außenbereich § 35 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
72 Unterstützende 72 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

72 Unterstützende 72 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Gesetzesänderung zu bauen im Außenbereich § 35 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschließen.Dieser § bestimmt:die Neuerrichtung eines gleichartigen "Wohngebäudes" an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:In diesem Satz sollte das Wort "Wohngebäudes" durch das Wort "Gebäudes" ersetzt werden.

Begründung

Das geltende Baurecht sollte dahingehend geändert werden, dass ein 80 Jahre oder älteres Gebäude, z. B. eine legal errichtete Scheune gleichartig und an gleicher Stelle neu errichtet werden darf. Es ist absolut nicht in Ordnung, dass auf der einen Seite riesige Mastanlagen privilegiert und womöglich auch noch gefördert werden, es aber auf der anderen Seite untersagt ist, eine mit hiesigem Holz in armer Zeit legal errichtete Scheune abzureißen und an gleicher Stelle neu zu errichten.Es sollte möglich sein, eine alte Scheune, nach heutigen Standards, in einen für heutzutage funktionalen Zustand herzustellen.Das geltende Baurecht verletzt den Eigentümer in seiner Eigentumsgarantie.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-06-230-001640 Raumordnung und Bauplanung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung zu Bauen im Außenbereich gefordert.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, im § 35 Absatz 4
    Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) solle das Wort "Wohngebäude" durch das Wort
    "Gebäude" ersetzt werden. Dadurch wäre es möglich, ein 80 Jahre altes oder älteres
    Gebäude, z. B. eine legal errichtete Scheune, gleichartig und an gleicher Stelle nach
    heutigen Standards zu errichten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird... weiter

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