Tierschutz

Rechte für Tiere - Gesetzl.Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Niedersachsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
431 Unterstützende 115 in Niedersachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

431 Unterstützende 115 in Niedersachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Warum ist die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage mit allen drei Klagearten so wichtig für unsere Gesellschaft? Bislang können Tierschutzorganisationen Verstöße gegen geltendes Recht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Es liegt also im Ermessen der Staatsanwaltschaft ob die Anklage erhoben wird oder die Ermittlungen eingestellt werden. In den meisten Fällen wird jedoch keine Klage erhoben. Zurzeit kann keine Tierschutzorganisation im Namen der Tiere eine Klage erheben. Egal welche gesetzlichen Verstöße nachweisbar sind, die Tiere werden durch niemanden vertreten. Mit der Einführung der Tierschutz- Verbandsklage mit allen drei Klagearten ändert sich dieses und die ohnedies per Gesetz jetzt schon vorgeschriebenen Regelungen stehen nicht nur auf dem Papier sondern können auch eingeklagt werden. Die drei Klagearten haben unterschiedliche (schwache und starke) Rechtsfolgen: Durch die Feststellungsklage können behördliche Maßnahmen auf ihre Gesetzesgültigkeit hin überprüft werden. Bei dem Verstoß gegen das Tierschutzrecht muss die Behörde dies nur bei
z u k ü n f t i g e n Entscheidungen berücksichtigen - jedoch die gesetzeswidrige Maßnahme bleibt bestehen. Die Anfechtungsklage - wenn z.B. eine Behörde eine Genehmigung widerrechtlich erteilt hat, wird diese bei einer erfolgreiche Anfechtungsklage s o f o r t nichtig. Bei erfolgreicher Verpflichtungsklage verpflichtet das Gericht die Behörde zum Erlass einer bestimmten Entscheidung. Die Verwaltung muss v o r a n g e g a n g e n e Fehler, durch die Tiere zu wenig geschützt wurden, korrigieren. Die Tierschutz-Verbandsklage „ mit allen drei Klagearten“ ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer!

Begründung

Die Tiere brauchen endlich gerichtliche Vertreter durch anerkannte Tierschutzorganisationen! Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage „mit allen drei Klagearten“ im Land Niedersachsen (bestmöglich bundesweit) sollte für jeden rechtsempfindenden Menschen unverzichtbar sein! Deshalb unterstützen S I E bitte schnellstmöglich diese Petition und fordern Sie durch Ihre Unterschrift die Landesregierung des Landes Niedersachsen auf, noch in diesem Jahr
„DIE TIERSCHUTZ-VERBANDSKLAGE MIT ALLEN DREI KLAGEARTEN“ einzuführen und unbefristet gesetzlich zu verabschieden.

Die Unterschriften werden zu gegebenem Anlass an die Landesregierung und die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien übergeben. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur für diese Petition verwendet. Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus. Vielen Dank im Namen der Tiere.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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