Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die aktuelle Rechtsprechung soll auf die moderne Gesellschaft angepasst werden und Patchworkfamilien berücksichtigt werden.
Stiefeltern (Stiefmutter und/oder Stiefvater) sollen den leiblichen Elternteilen gleich gestellt werden, sofern:
- das Stiefkind ständig in dem gemeinsamen Haushalt lebt und
- nur ein einseitiges Sorgerecht des Elternteils besteht, in dessen Haushalt das minderjährige Kind lebt.
Begründung
Elternteile, die verheiratet sind, und ein Elternteil nicht das leibliche ist, sollen ohne eine Adoption des Stiefkindes dem leiblichen Elternteil gleichgestellt werden, wenn das Stiefkind ständig in dessen Haushalt lebt und das Sorgerecht für nur einen Elternteil besteht.
Dies soll dazu führen, dass die Bürokratie abgebaut wird und eine Angleichung an die moderne Gesellschaft erfolgt.
Beispiel:
Der Arbeitgeber weigert sich, das Stiefkind in die Personalakte des Stiefvaters aufzunehmen, obwohl das Kind ständig mit der Mutter, dessen Ehefrau, im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Arbeitgeber begründet das mit der aktuellen Rechtslage, das erst eine Adoption erfolgen müsse. Erst dann liegt ein ordentliches Sorgerecht vor und das Stiefkind wird erst dann in die Personalakte aufgenommen. Der Arbeitnehmer, der die selben Verpflichtungen wahrnimmt wie ein "normales" Elternteil, wird hier benachteiligt, sollte es u. a. zu personellen Entscheidungen kommen.