Petition richtet sich an:
Bundesregierung
Es soll ein staatlicher Besuchsdienst für geschlossen untergebrachter Menschen eingeführt werden.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meinem heutigen Wissensstand ist es in Deutschland immer noch möglich, dass es unter zahlreichen Kategorien von Menschen, viele Menschen gibt, die durch die Umstände, in denen sie sich befinden, de facto keine Rechtsmittel haben, um sich gegen Straftaten zu wehren, durch die sie geschädigt werden. Dies betrifft vor allem:
- Menschen, die sich dauerhaft in einem Krankenhaus aufhalten müssen, ohne es vorübergehend verlassen zu können
- Demente Menschen in Pflegeheimen
- Menschen in geschlossenen Psychiatrien
- Strafgefangene
- Möglicherweise weitere Kategorien, die mir noch nicht eingefallen sind
Das liegt daran, dass die Menschen, die sich nicht frei bewegen können und sich in dementsprechenden Einrichtungen befinden, oft keinen Zugang zur Außenwelt haben, in der sie sich jemandem anvertrauen können: sie können nicht raus gehen, manche haben keine Freunde, Verwandte, Therapeuten oder Betreuer, die sie regelmäßig besuchen und sich wirklich um ihr Wohl insgesamt bemühen. In den Fällen, in denen diese Straftaten durch Angestellte der Einrichtungen verübt werden und aus zumindest menschlich nachvollziehbaren Gründen auch von anderen Mitarbeitern nicht zur Anzeige gebracht werden, geht es den Betroffenen besonders schlecht.
Zu den relativ häufigen Straftaten in solchen Einrichtungen, die durch Angestellte oder durch Mitgesellen verübt werden, zählen
- Betrug (damit meine ich unter anderem Nichterbringung bezahlter Leistungen);
- Diebstahl (vor allem durch Mitgesellen);
- Bestechlichkeit (vor allem des Personals, im kleinen Bereich);
- Einfache und gefährliche Körperverletzungen (unter anderem durch Missbrauch von Medikamenten);
- Beleidigung;
- Freiheitsberaubung (unter anderem durch unrechtmäßige Fixierungen);
- Hausfriedensbruch (unter anderem das Eindringen des Zimmers des Betroffenen durch das Personal ohne Notwendigkeit und ohne Erlaubnis des Betroffenen).
Sollen diese Menschen sich das alles einfach gefallen lassen? Aus meiner Sicht, nein!
Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, alles Zumutbare zu unternehmen, um solche Straftaten gegen Menschen, die sich nicht frei bewegen können, zu unterbinden.
Als Mittel dazu schlage ich vor, dass die Bundesregierung Folgendes beschließt:
- Allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland wird auferlegt, Gesetze zu entwerfen, laut denen die örtlichen Ordnungsämter verpflichtet sind, in regelmäßigen Abständen (etwa alle drei Monate) alle Krankenhäuser, Pflegeheime, Psychiatrien und Justizvollzugsanstalten aufzusuchen um dort von den Menschen, die dort geschlossen untergebracht sind und Strafanzeigen erstatten wollen, diese Strafanzeigen anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen, Alexey Kuzmin