507 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die geltende Verdienstgrenze von 325 Euro, bis zu der der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein zu tragen hat (§ 20 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch) angehoben wird.
Begründung
"Am Beispiel der Auszubildenden im Friseurberuf lässt sich deutlich zeigen, wie sich die Verdienstgrenze von 325 Euro auswirkt. Etwa im Land Berlin erhält ein Auszubildender im ersten Lehrjahr 265 Euro, im zweiten Lehrjahr 315 Euro und im dritten Lehrjahr 395 Euro. Im dritten Lehrjahr wird die Verdienstgrenze von 325 Euro überschritten, so dass der Auszubildende für den diese Verdienstgrenze überschreitenden Teil der Ausbildungsvergütung Beitragsanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu entrichten hat. Er zahlt also Arbeitnehmeranteile für die Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Die geltende Verdienstgrenze mindert also fühlbar die Bezüge der Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr.Die Ausbildungsvergütung beim Erlernen des Friseurberufs wird allgemein als sehr gering angesehen. Diese Tatsache schafft kaum Anreize, um eine Ausbildung im Friseurberuf attraktiv zu machen. Auch wenn für die Ausbildungsvergütung in der Regel keine Lohnsteuer zu entrichten ist, schmälert die 325-Euro-Grenze merklich die Nettobezüge des Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr. Angesichts dessen erscheint eine Anhebung der 325-Euro-Verdienstgrenze auf 400 bis 450 Euro richtig und auch sachlich geboten."
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.08.2013
Petition endet:
10.10.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 3-17-11-8200-052594
Reformvorschläge in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird vorgeschlagen, dass die geltende Verdienstgrenze für
Auszubildende von 325 Euro, bis zu der der Arbeitgeber den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein zu tragen hat, angehoben wird.
Am Beispiel der Auszubildenden im Friseurberuf lasse sich deutlich zeigen, wie sich
die Verdienstgrenze von 325 Euro auswirke. Etwa im Land Berlin erhalte ein
Auszubildender im ersten Lehrjahr 265 Euro, im zweiten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.