38 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten bzw. anzuerkennenden Pflichtbeitragszeiten mit den entsprechenden Beiträgen, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland - insbesondere in den Republiken der ehemaligen Sowjetunion - erbracht wurden, nicht mehr gemäß Fremdrentengesetz mit einem Abschlag von 40%, sondern mit 100 % in die Berechnung der Renten nach deutschem Gesetz eingehen.
Begründung
Der Gleichheitsgrundsatz gebietet die gleiche Behandlung gleicher Sachverhalte. Bürger der ehemaligen DDR wurden grundsätzlich ihre Leistungen gemäß Fremdrentengesetz i.V.m. § 23 Abs. 1 Staatsvertragsgesetz, Rentenüberleitungsgesetz und Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz anerkannt. Weitere Absenkungen der Tabellenwerte resultierten aus dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996, das insbesondere Spätrückkehrer aus der ehemaligen Sowjetunion trifft. Diese Personengruppe wurde dadurch doppelt benachteiligt. Der Gleichheitsgrundsatz wird durch die Rechtslage massiv verletzt.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.06.2014
Petition endet:
19.08.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 3-17-11-8219-010500
Regelungen zum Fremdrentenrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die von der Deutschen Rentenversicherung
anerkannten bzw. anzuerkennenden Pflichtbeitragszeiten mit den entsprechenden
Beiträgen, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland - insbesondere in den
Republiken der ehemaligen Sowjetunion - erbracht wurden, nicht mehr gemäß
Fremdrentengesetz mit einem Abschlag von 40 %, sondern mit 100 % in die
Berechnung der Renten nach deutschem... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.