Regelungen zur Altersrente - Altersrente mit 63 Jahren ohne Abschläge nach 49jährigem Arbeitsleben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
536 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

536 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren ein 49jähriges Arbeitsleben hinter sich haben, ohne Abschläge in Rente gehen können.

Begründung

Wenn man 65 Jahre alt ist , kann man in Rente gehen ohne Abschläge. Ein Arbeitnehmer, der 49 Jahre für den Staat gearbeitet hat, hat es ebenso verdient ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wenn man diese beiden Sachverhalte vergleicht, kann rechtlich etwas nicht stimmen.

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Neuigkeiten

  • Brigitte Grätz

    Regelungen zur Altersrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren ein 49-jähriges
    Arbeitsleben hinter sich haben, ohne Abschläge in Rente gehen können.

    Wer 65 Jahre alt ist, könne ohne Abschläge in Rente gehen. Ein Arbeitnehmer, der
    49 Jahre für den Staat gearbeitet habe, hätte es ebenso verdient, ohne Abschläge in
    Rente zu gehen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen
    Mitzeichnungsfrist von 536 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 49 Diskus-
    sionsbeiträgen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Demographischer Wandel in ansehbarer Zunkunft ist bereits jetzt eine annähernd vertretbare Rente nicht finanzierbar. Durch die Rente mit 63 entsteht noch zusätzlich eine Doppelbelastung, da Einzahler weg fallen und dafür um so mehr Renten ausgeschüttet werden.

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