Regelungen zur Hinterbliebenenrente - Wegfall der Hinterbliebenen-Rente bei neuer Partnerschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
175 Unterstützende 175 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

175 Unterstützende 175 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...,dass die Hinterbliebenen-Renten (Witwer-/Witwenrenten)für Bezieher dieser bei Eingehen einer neuen Partnerschaft bzw. eheähnlicher Beziehung mit gemeinsamen Wohnsitz wegfallen.

Begründung

Eine Hinterbliebenen-Rente wurde doch dafür eingeführt, dass die Hinterbliebene Person (nun allein Lebende )weiterhin finanziell unterstützt wird, solange sie allein lebt bzw. nicht wieder heiratet und somit vom neuen Partner versorgt/unterstützt wird. Der neue Partner übernimmt bei Eheschließung die Funktion/Fürsorge des verstorbenen Partners. Bei Einführung der Witwen-/Witwerrente damals hatte man wohl noch nicht daran gedacht, dass eine damals nicht erwünschte "wilde Ehe" in der heutigen Zeit ganz legal ist. Heute wird einfach nicht mehr geheiratet. Als Witwe und Witwer zieht man zusammen in eine Wohnung, kassiert 4 Renten und zahlt nur 1 Miete. Es kann nicht sein, dass ein Hinterbliebener noch vom Verstorbenen finanziell unterstützt wird, wenn ein neuer Partner da ist. Die einbehaltenen Gelder der Hinterbliebenen-Renten könnten zur Aufstockung der niedrigen Renten zu einer Mindestrente, deutlich über der Grundsicherung verwendet werden.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Agnes FischerRegelungen zur Hinterbliebenenrente
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass der Anspruch eines Hinterbliebenen auf Leistung
    einer Hinterbliebenenrente bei Eingehen einer neuen Partnerschaft mit
    gemeinsamem Wohnsitz wegfällt.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass es nicht angemessen sei, dass ein
    Hinterbliebener von der Versichertenrente des Verstorbenen weiterhin finanziell
    unterstützt wird, wenn er einen neuen Partner hat. Die Hinterbliebenenrente sei
    eingeführt worden, um die hinterbliebene Person weiterhin finanziell zu unterstützen,
    solange... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern