Regelungen zur Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anpassung des Budgets für Rehabilitationsleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

994 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

994 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der sogenannte "Reha-Deckel" noch in diesem Jahr, vor der Bundestagswahl, an den geänderten Anforderungen angepasst wird.

Begründung

In den letzten Jahren ist die Belegung der zur Verfügung stehenden Plätze zur beruflichen Rehabilitation und Integration in den Arbeitsmarkt in den Berufsförderungswerken kontinuierlich von 15.854 im Jahr 2009 innerhalb von drei Jahren auf 10.878 Plätze zurückgegangen.Damit verbunden ist auch der Verlust wertvoller hochwertiger Ausbildungsplätze in den Berufsförderungswerken als ein Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen und besonderen Unterstützungsbedürfnissen gemäß §35 SGB IX. Dadurch wird es zunehmend schwieriger, die sehr differenzierte Angebotspalette der Berufsförderungswerke langfristig vorzuhalten.Weiterer Kahlschlag droht der beruflichen Rehabilitation durch den sogenannten Reha-Deckel, der die Ausgaben für medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung begrenzt. Aufgrund der demographischen Entwicklung, d.h. die Babyboomer bilden die Reha-intensive Altersgruppe, sowie aufgrund des signifikanten Anstiegs psychischer Erkrankungen, wurde 2012 der Reha-Deckel überschritten. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Reha-Deckel im übernächsten Jahr nach der Überschreitung – also 2014 – um genau diesen Betrag gekürzt wird. Diese Regelung wird die Reha-Landschaft treffen und nachhaltig verändern. Dies gilt in besonderem Maße für die berufliche Rehabilitation. Wir befürchten, dass künftig ein noch kleinerer Anteil für die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht. Wie prekär die Situation für Menschen mit Behinderung bereits jetzt ist, zeigt die sprunghaft angestiegene Zahl von Widersprüchen bei der DRV. Nach Berechnungen des BMAS und der DRV Bund wäre eine kontinuierliche Anhebung des Deckels bis zu 4,8% von 2013 bis 2017 notwendig, um den Rechtsanspruch der Betroffenen zu sichern. (Quelle: Bericht des Bundesvorstandes auf der Bundesvertreterversammlung der DRV Bund; Dez. 2012)Bereits im September 2011 lag mit der Drucksache 17/6914 dem Bundestag ein Antrag zur Aufhebung des Deckels der Reha-Leistungen zugunsten einer Ausrichtung der Leistungen am Bedarf der Betroffenen vor. Auch im BMAS und der DRV wurde die Thematik erkannt und ein Gesetz eingebracht, das aber u.a. an die Zuschussrente gekoppelt war und deshalb im Bundestag scheiterte. In der Debatte wurde jedoch deutlich, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien weiterhin eine Anhebung des Reha-Deckels als notwendig ansehen.Ich bitten Sie als Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darum, sich dafür einzusetzen, diesen Teilaspekt (Reha-Deckel) des Rentenreformgesetzes als eigenständigen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen und noch vor der Bundestagswahl 2013 zu verabschieden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.05.2013
Sammlung endet: 16.06.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-8220-051537

    Regelungen zur Rehabilitation in der
    gesetzlichen Rentenversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der sogenannte „Reha-Deckel“ noch im Jahr
    2013 den geänderten Anforderungen angepasst wird.
    Der Petent führt aus, dass in den letzten Jahren die Platzbelegung in den
    Berufsförderungswerken für die berufliche Rehabilitation und Integration in den
    Arbeitsmarkt kontinuierlich zurückgegangen sei. Damit einhergehend sei der Verlust
    wertvoller und hochwertiger Ausbildungsplätze in den Berufsförderungswerken als
    ein Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit
    Behinderungen festzustellen. Ein weiterer Kahlschlag drohe der beruflichen
    Rehabilitation durch den sogenannten Reha-Deckel, der die Ausgaben für
    medizinische und berufliche Rehabilitation in der Rentenversicherung begrenze.
    Aufgrund der demografischen Entwicklung, so kommen die „Babyboomer“ in das
    reha-intensive Alter, sei im Jahr 2012 der Reha-Deckel überschritten worden. Für
    diesen Fall sei gesetzlich vorgesehen, dass der Reha-Deckel dann im übernächsten
    Jahr nach Überschreitung, also 2014, um genau diesen Betrag gekürzt werde. Die
    Folge sei, dass insbesondere die berufliche Rehabilitation hierunter leiden werde und
    künftig ein noch kleinerer Anteil für die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit
    Behinderungen zur Verfügung stehe. Vielmehr sei der Reha-Deckel um 4,8 %
    anzuheben, nur allein um den Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen zu
    sichern. Hierfür werde der Petitionsausschuss um Unterstützung gebeten. Der Reha-
    Deckel sei den geänderten demografischen Anforderungen noch vor der Wahl des
    Deutschen Bundestages im Jahr 2013 anzupassen. Wegen der weiteren
    Einzelheiten wird auf die Ausführungen des Petenten in der Petition verwiesen.

    Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
    schlossen sich 994 Mitzeichnende an und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Die Berufsförderungswerke (BFW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
    Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die volle
    Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Zu ihren Kernkompetenzen gehören
    neben der Prävention, Diagnostik und Beratung auch die Qualifizierung und
    Integration, um Menschen mit Behinderungen wieder in den Beruf zu bringen.
    Bundesweit haben sich 28 von ihnen in der Arbeitsgemeinschaft „Die Deutschen
    Berufsförderungswerke e.V.“ zusammengeschlossen. Soweit der Petent in seiner
    Eingabe Aussagen hinsichtlich des Belegungsrückgangs in den BFW trifft, konnten
    dies durch den Petitionsausschuss nicht nachvollzogen werden. Der
    Petitionsausschuss verweist insoweit auf die Antwort der Bundesregierung zu den
    Belegungszahlen der BFW (Bundestagsdrucksache 17/12608). Danach hat die
    Belegung sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
    2008 2009 2010 2011 2012
    Durchschnittliche
    Belegung der Plätze in
    BFW pro Jahr

    11.464

    12.860

    14.191

    13.207

    11.830
    … indiziert (2008 = 100)=10M=112=12Q=11R=10P=
    =
    Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Zahlen der Arbeitsgemeinschaft „Die
    Deutschen Berufsförderungswerke e.V.“ (Stand: 31. Dezember 2012).
    Soweit der Petent die Begrenzung der Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe am
    Arbeitsleben durch den sogenannten Reha-Deckel anspricht, weist der
    Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
    Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt an ihre Versicherten im Bedarfsfall
    Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, um ihre
    Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Für diese Leistungen steht ihr

    ein seit 1997 gedeckelter Geldbetrag zur Verfügung (sog. Reha-Budget), der jährlich
    festgesetzt wird. Bisher ist die Anpassung des Reha-Budgets ausschließlich an die
    entsprechende voraussichtliche Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter gekoppelt
    gewesen.
    In den letzten Jahren wurde das Reha-Budget nahezu vollständig ausgeschöpft, um
    die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten auf Leistungen der Rehabilitation zu
    erfüllen. Es ist absehbar, dass der Reha-Bedarf insbesondere aus demografischen
    Gründen in den nächsten Jahren weiter steigen wird, da die geburtenstarken
    Jahrgänge das rehabilitationsintensive Alter ab 45 Jahren erreicht haben. Die
    Einführung einer Demografiekomponente soll daher sicherstellen, dass insbesondere
    der demografisch bedingte vorübergehende finanzielle Mehrbedarf bei der
    Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe berücksichtigt wird.
    Die Demografiekomponente ist neben der voraussichtlichen Entwicklung der
    Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer als gesonderter Faktor zu berücksichtigen.
    Eine Begrenzung der beitragsfinanzierten Ausgaben bleibt jedoch erforderlich, um zu
    verhindern, dass diese Ausgaben unbegrenzt steigen und dadurch der gesetzlich
    festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung steigt. Die
    Begrenzung der Ausgaben führt dazu, dass die Träger der Rentenversicherung
    verantwortungsvoll und wirtschaftlich handeln. Insoweit beseitigt oder mindert nicht
    die Budgetierung die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten. Der
    Rentenversicherungsträger muss die erforderlichen Reha-Leistungen an Versicherte
    auch dann erbringen, wenn das Budget nicht ausreicht oder der Reha-Deckel
    hierdurch überschritten würde.
    Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.
    Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wurde das Reha-Budget zusätzlich um
    ca. 100 Mio. Euro, ansteigend bis zu 233 Mio. Euro im Jahr 2017, erhöht. Danach ist
    geplant, dass dieses wieder sinkt bis die geburtenstarken Jahrgänge in Rente
    gegangen sind.
    Die jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe werden gemäß § 287b Abs. 3
    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum
    31. Dezember 2050 bedarfsgerecht unter Berücksichtigung einer
    Demografiekomponente fortgeschrieben. Die Demografiekomponente wird damit
    zusätzlich zur voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je
    Arbeitnehmer bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur
    Teilhabe nach § 220 Absatz 1 Satz 1 SGB VI als gesonderter Faktor berücksichtigt.

    Mit diesen neuen Regelungen, die im Rahmen der Beratungen zum
    RV-Leistungsverbesserungsgesetz verabschiedet wurden, wird sichergestellt, dass
    die Träger der Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Reha-
    Leistungen erbringen können.
    Der Petitionsausschuss begrüßt vor dem Hintergrund der größer werdenden Zahl
    von Versicherten, die in das reha-intensive Alter kommen, ausdrücklich die mit dem
    RV-Leistungsverbesserungsgesetz verabschiedete finanzielle Anpassung für
    Leistungen zur Teilhabe sowie die Einführung einer entsprechenden
    Demografiekomponente.
    Mit der Verabschiedung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes wurden somit die
    grundsätzlichen Forderungen des Petenten erfüllt.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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