Petition richtet sich an:
Parlament, Gesetzgeber
Guten Tag,
weder der Reisepass noch der Personalausweis sind heute ein Beweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (kann/konnte man auf vielen Seiten der Innenministerien und des Bundes lesen). Ein Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis, alternativ dazu der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher.
Aber die Einbürgerungsurkunde bestätigt die deutsche Staatsangehörigkeit und die bekommt jeder Eingebürgerte ausgehändigt, wenn man als Deutscher allerdings einen Beweis haben möchte, muss er beim Ausländeramt einen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis stellen.
Dieser wird meist mit dem oben angegebenen Hinweis abgelehnt, obwohl er bei einigen Angelegenheiten gefordert wird, zumindest noch in einigen Bundesländern, zum Beispiel bei der Verbeamtung oder bei der Aufstellung als Kandidat zu einer Wahl.
Auch im Ausland, z. B. bei Heirat mit einem ausländischen Partner.
Da auch vor 1990 im Personalausweis der Hinweis, das der Inhaber dieses Ausweises deutscher Staatsangehöriger ist, gestanden hat, möchte ich dies wieder so handhaben, auch um in Zukunft Diskussionen darüber zu beenden.
Begründung
Da es immer wieder Diskussionen über den Beweis oder das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit gibt und es immer Probleme mit der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises gibt, da man dadurch leicht als "Reichsbürger" bezeichnet wird, wäre es sowohl politisch als auch von behördlicher Seit notwendig, dies einfach und zweifelsfrei zu beweisen, indem man sowohl den Reisepass wie auch den Personalausweis wieder als Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit anerkennt und dementsprechend kennzeichnet, was ja auch von Personalausweisgesetz gefordert wird, und dies ist durch den Eintrag Deutschland bei der Staatsangehörigkeit möglich.
Im Übrigen sollte man auch im StAUrkVwV unter § 1 Staatsangehörigkeitsurkunden
(1)Staatsangehörigkeitsurkunden sind sowohl Reisepass wie auch Personalausweis als Staatsangehörigkeitsurkunden eintragen.