Debatte
Besonders jetzt gehen die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente. Wie kann das sein, dass zu diesem Zeitpunkt gekürzt wird? Schließlich haben die allermeisten Menschen dieser Jahrgänge für ihre Rente gearbeitet.
Noch kein CONTRA Argument.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Mit großer Sorge nehmen wir die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Bereich des SGB V zur Kenntnis. Insbesondere die vorgesehene Deckelung auf die Höhe der Grundlohnrate sowie die zusätzliche Absenkung der Grundlohnsummen-Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 stellen aus unserer Sicht einen gravierenden Eingriff in die wirtschaftliche Grundlage ambulanter Pflegedienste dar.
Die geplante Regelung hätte zur Folge, dass Tariflohnsteigerungen, die über die Entwicklung der Grundlohnsumme hinausgehen, nicht mehr refinanziert werden. Gleichzeitig bleibt jedoch die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung tariflicher Löhne – insbesondere im Bereich des SGB XI – bestehen. Diese strukturelle Entkopplung von Kostenentwicklung und Refinanzierung führt zwangsläufig zu einer Finanzierungslücke, die von den Einrichtungen nicht aufgefangen werden kann.
Besonders kritisch ist, dass diese Maßnahmen zentrale Leistungsbereiche wie die häusliche Krankenpflege, die Haushaltshilfe sowie die außerklinische Intensivpflege betreffen. Gerade diese Bereiche sind bereits heute durch Fachkräftemangel, steigende Personalkosten und hohe bürokratische Anforderungen belastet. Eine zusätzliche finanzielle Einschränkung verschärft die Situation erheblich und gefährdet die flächendeckende Versorgung.
Hinzu kommt ein gesamtwirtschaftlich kontraproduktiver Effekt: Sollte es infolge dieser Maßnahmen zu einem Rückgang oder gar Wegfall ambulanter Pflegeangebote kommen, werden Pflegebedürftige deutlich früher und häufiger in stationäre Einrichtungen verlegt werden müssen. Dies führt zu erheblich höheren Kosten für die Kostenträger, da die stationäre Versorgung in der Regel deutlich teurer ist als die ambulante Pflege. Die geplanten Einsparungen im SGB V würden somit an anderer Stelle – insbesondere im SGB XI – nicht nur aufgehoben, sondern voraussichtlich sogar übertroffen.
Die angekündigte Absenkung der Grundlohnsummen-Veränderungsrate um jeweils einen Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 verstärkt diesen Effekt weiter. Sie führt zu einer systematischen Unterfinanzierung, die weder durch Effizienzsteigerungen noch durch Einsparungen kompensiert werden kann, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.
Wir sehen daher die akute Gefahr, dass zahlreiche Pflegedienste in ihrer Existenz bedroht werden. Insolvenzen, Angebotsrückgänge und eine Verschlechterung der Versorgungssituation – insbesondere im ländlichen Raum – wären absehbare Folgen. Gleichzeitig stehen diese Maßnahmen im Widerspruch zu politischen Zielsetzungen, die Pflege zu stärken und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund fordern wir eindringlich:
Petition gestartet:
04.05.2026
Sammlung endet:
03.11.2026
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Besonders jetzt gehen die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente. Wie kann das sein, dass zu diesem Zeitpunkt gekürzt wird? Schließlich haben die allermeisten Menschen dieser Jahrgänge für ihre Rente gearbeitet.
Noch kein CONTRA Argument.
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Damit die Versorgung der Patienten und die Entlastung der Angehörigen, weiter gewährleistet bleibt. Denn die Regierung vergreift sich immer an den Armen und wehrlosen Menschen statt sich bei den Eigenen Reihen mal einzusparen.