Bölge : Bad Camberg

Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!

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Bürgermeister Jens-Peter Vogel

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Dilekçe şu adrese hitaben yazılmıştır: Bürgermeister Jens-Peter Vogel

Im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes soll die Linde vor dem Bahnhofsgebäude gefällt werden, um mehr Parkplätze zu schaffen. Es soll zwar eine Ersatzpflanzung einer Säulenhainbuche in der Nähe erfolgen, aber ist es wirklich nötig, daß ein lebender Baum für noch mehr Autos gefällt werden muß? Wir plädieren für den Erhalt der Linde entweder an ihrem jetzigen Platz oder als Umpflanzung an einen geeigneten Platz.

http://www.bad-camberg.de/buerger-service/aus-dem-rathaus/aktuelles/aktuell-einzelansicht/baumassnahmen-barrierefreier-bahnhof-bad-camberg.html

Gerekçe

Insbesondere im Rahmen der jetzigen, globalen Klimabewegung: ist es wirklich ratsam einen etablierten, gesunden Baum für einen einzigen Autoparkplatz zu fällen? Die Cambergerinnen Anja Nowack und Fabiola Sommerhage sagen nein.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 24.09.2019
Koleksiyon sona eriyor: 22.10.2019
Bölge : Bad Camberg
Konu: Çevre

Haberler

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Sachstandsbericht => Nachricht/Teil 1 v. 04.03.2020, Hessisches Innenministerium

    Nachricht/Teil 1:
    Hessisches Innenministerium
    Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
    => Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
    Unterlagen können Sie als PDF-Datei hochladen.

    xxxx----xxxx---xxxx----xxxx----xxxx---
    => Ende der heutigen Übertragung!
    xxxx----xxxx---xxxx----xxxx----xxxx---

    Liebe Mitzeichner der Petition!

    ! Achtung ! => Die drei Nachrichten, die Sie heute (04.03.2020) über OpenPetition erhalten, haben unterschiedlichen Inhalte!

    Zur besseren Übersicht habe ich nachfolgende 3 Sachstandberichte (eine pro Nachricht) wie folgt gegliedert:

    Nachricht/Teil 1:
    Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
    => Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
    * Unterlagen (PDF-Datei, 13 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

    Nachricht/Teil 2:
    Hessischer Landtag
    => Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
    * Unterlagen (PDF-Datei, 10 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

    Nachricht/Teil 3
    Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
    => Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
    * Unterlagen (PDF-Datei, 28 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

    Allen drei Unterlagen (Teil1,Teil 2 und Teil3) habe ich auf den letzten Seiten meine Rechtsrecherche (5 Seiten), die im Schreiben an den Hessischen Landtag vom 22.02.2020 eingearbeitet ist, hinzugefügt. Diese Wiederholung habe ich absichtlich vorgenommen, damit jeder Leser in der jeweiligen PDF-Datei ergänzend ohne große Suche in aktuelle Rechtsgrundlagen einsehen kann.

    Wie im Teil 1 zu lesen ist, bestätigt und bestätigt unser Hessische Staatsminister Herr Peter Beuth die Rechtsauffassung meine Rechtsrecherche. So bin ich wieder guter Dinge, dass wir über den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, siehe Teil 2, unser Anspruch auch sachliche Prüfung der Petition und begründete Bescheidung in einer angemessenen Frist umgesetzt wird.

    Der Bearbeitung von Petitionen/Beschwerden in unserem Kreis Landkreis Limburg-Weilburg gestaltet sich anders als beim Hessischen Landtag. Ein auf das Petitionsrecht inhaltlich ausgerichtet begründete Bescheidung wurde mir auch hier verwehrt. Die Antwort von Landrad Herrn Köberle liegt mir seit gestern vor. Sie ist in Teil 3 zu finden. Ob die Mitteilung des Landrates, ohne Verbescheidung des Kreistages, dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Petition/Beschwerde im Sinne des Petitions- und Beschwerderecht entspricht, muss geprüft werden.

    Gerne hätte ich die Stellungnahme des Vereins „Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.“ (Datum unbekannt), auf die sich der Stadtverordnetenvorsteher und der Landrat beziehen, eingesehen. Solange mir die Vorlage verweigert wird, ist es mir unmöglich deren Inhalt mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. -

    Erst mit dem Eingang einer begründeten Bescheidung über Petition endet mein Ehrenamt als Petentin.

    Auch wenn ich mittlerweile die Politik- und Amtsverdrossenheit vieler Bürger nachvollziehen kann, so gilt dennoch: Eine Demokratie ist immer nur so gut, wie Menschen bereit sind sich für die Demokratie und Bürgerbeteiligung einzusetzen.

    Es tut mir gut, von Ihnen, hier und da eine Rückmeldung zu bekommen. So weiß ich, dass Sie meine Nachrichten gelesen werden. Und bitte verzeihen Sie, dass ich für die Zusammenstellung der Neuigkeiten erst heute Zeit gefunden habe.

    Ende der heutigen Übertragung!

    Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
    sendet Ihnen Fabiola Sommerhage
  • Sachstandsbericht => Nachricht/Teil 2 v. 04.03.2020, Hessicher Landtag

    Nachricht/Teil 2:
    Hessischer Landtag
    => Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
    Unterlagen können Sie als PDF-Datei hochladen.

    oooo---oooo---oooo----oooo----oooo---___
    (Sendung von Teil 1/Info des hessischen Innenminister vom 14.01.2020 folgt gleich!)
    oooo---oooo---oooo----oooo----oooo---___

    Liebe Mitzeichner der Petition!

    ! Achtung ! => Die drei Nachrichten, die Sie heute (04.03.2020) über OpenPetition erhalten, haben unterschiedlichen Inhalte!

    Zur besseren Übersicht habe ich nachfolgende 3 Sachstandberichte (eine pro Nachricht) wie folgt gegliedert:

    Nachricht/Teil 1:
    Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
    => Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
    * Unterlagen (PDF-Datei, 13 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

    Nachricht/Teil 2:
    Hessischer Landtag
    => Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
    * Unterlagen (PDF-Datei, 10 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

    Nachricht/Teil 3
    Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
    => Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
    * Unterlagen (PDF-Datei, 28 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

    Allen drei Unterlagen (Teil1,Teil 2 und Teil3) habe ich auf den letzten Seiten meine Rechtsrecherche (5 Seiten), die im Schreiben an den Hessischen Landtag vom 22.02.2020 eingearbeitet ist, hinzugefügt. Diese Wiederholung habe ich absichtlich vorgenommen, damit jeder Leser in der jeweiligen PDF-Datei ergänzend ohne große Suche in aktuelle Rechtsgrundlagen einsehen kann.

    Wie im Teil 1 zu lesen ist, bestätigt und bestätigt unser Hessische Staatsminister Herr Peter Beuth die Rechtsauffassung meine Rechtsrecherche. So bin ich wieder guter Dinge, dass wir über den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, siehe Teil 2, unser Anspruch auch sachliche Prüfung der Petition und begründete Bescheidung in einer angemessenen Frist umgesetzt wird.

    Der Bearbeitung von Petitionen/Beschwerden in unserem Kreis Landkreis Limburg-Weilburg gestaltet sich anders als beim Hessischen Landtag. Ein auf das Petitionsrecht inhaltlich ausgerichtet begründete Bescheidung wurde mir auch hier verwehrt. Die Antwort von Landrad Herrn Köberle liegt mir seit gestern vor. Sie ist in Teil 3 zu finden. Ob die Mitteilung des Landrates, ohne Verbescheidung des Kreistages, dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Petition/Beschwerde im Sinne des Petitions- und Beschwerderecht entspricht, muss geprüft werden.

    Gerne hätte ich die Stellungnahme des Vereins „Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.“ (Datum unbekannt), auf die sich der Stadtverordnetenvorsteher und der Landrat beziehen, eingesehen. Solange mir die Vorlage verweigert wird, ist es mir unmöglich deren Inhalt mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. -

    Erst mit dem Eingang einer begründeten Bescheidung über Petition endet mein Ehrenamt als Petentin.

    Auch wenn ich mittlerweile die Politik- und Amtsverdrossenheit vieler Bürger nachvollziehen kann, so gilt dennoch: Eine Demokratie ist immer nur so gut, wie Menschen bereit sind sich für die Demokratie und Bürgerbeteiligung einzusetzen.

    Es tut mir gut, von Ihnen, hier und da eine Rückmeldung zu bekommen. So weiß ich, dass Sie meine Nachrichten gelesen werden. Und bitte verzeihen Sie, dass ich für die Zusammenstellung der Neuigkeiten erst heute Zeit gefunden habe.

    Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
    sendet Ihnen Fabiola Sommerhage

tartışma

Die geplante Ersatzpflanzung mit einer Hainbuche ist ein Hohn, Hainbuchen blühen erst nach 40-50 Jahren und werden vom Wind bestäubt! Linden werden von Insekten bestäubt und sind eine sehr wichtige Nahrungs- und Pollenquelle im Sommer. Die Idee vom Blühenden Bad Camberg leider nicht ansatzweise verstanden.

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