Peticioni i drejtohet:
Stadtbürgermeister Andreas Nikolay
Naturnahes Leben und Arbeiten gewinnt in der heutigen Zeit immer stärker an Bedeutung, um dieses auch in Simmern/Hunsrück zu erhalten, brauchen wir die Unterstützung der Bevölkerung. Die Pläne zur geplanten Bebauung im Bereich der Simmerbach-Aue und dem darüber liegenden Grünhang (zwischen Kuhnengasse und Klappergasse) beschäftigen und beunruhigen viele Anwohner und weitere Menschen in Simmern und darüberhinaus, denen eine schöne und naturverträgliche Gestaltung der Simmerbach-Aue, als derzeit einzige ausgewiesene Grünzone im innerstädtischen Bereich am Herzen liegt. Wir sehen folgende problematische Auswirkungen des geplanten Investoren-Bauprojektes, bzw. der Neuaufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes:
Die Größe des Projektes, soweit uns die Pläne bekannt sind, ist in den Ausmaßen, sowohl was die Höhe und die Breite der Bebauung angeht, nicht verträglich mit der umgebenden Bebauung. Die rechte Seite des Simmerbachs ist kein Teil des Innenstadtkerns und durch eine maximal 2-geschossige Wohnbebauung geprägt.
Es besteht ein Bebauungsplan für das Areal an der Kuhnengasse, in welchem der Bereich als Grünzone ausgewiesen ist. Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans sollten daher im Falle einer Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert und etwaige geringfügige Abweichungen entsprechend begründet werden.
Die Blick von der Gerbereistraße auf den derzeitig noch bewaldeten Hang geht durch die geplante nahezu 100 m lange, 4- bis 5-geschossige, durchgehende Bebauung weitgehend verloren. Der Blick vom Stadtgarten auf die Stadt wird durch die geplante Bebauung in der Klappergasse stark eingeschränkt.
Durch die Bebauung müssen sehr viele Bäume gefällt werden. Der entstehende Schaden, aufgrund des starken Eingriffs in den Steilhang, ist für Flora und Fauna sehr hoch. In dem Grünhang und der Simmerbach-Aue sind Eisvögel, nistende Ringeltauben, Salamander, Igel, Kröten, Eichhörnchen, Fledermäuse und viele weitere Tiere und Arten beheimatet.
Im Sommer erhitzt sich verstärkt die Luft durch die massive Bebauung, weil die ausgleichende Funktion des Grüns nicht mehr da ist.
Die zusätzliche Verkehrsbelastung in der Kuhnengasse (Sackgasse) wird enorm steigen.
Die Parkplatzsituation, die jetzt schon problematisch ist, verschärft sich, da diese in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt wird und vorhandene öffentliche Parkplätze verloren gehen.
Ungeklärt sehen wir zudem mögliche Auswirkungen für die Hochwassersituation in der Kuhnengasse und der Gerbereistraße.
Durch die geplante, mehrgeschossige, grenznahe Bebauung (Grenzabstand 80 cm) im Bereich der verbindenden Treppenanlage zwischen Kuhnengasse und Klappergasse sowie die bis zu 8,50 m hohe, grenznahe Bebauung (Grenzabstand 180 cm) in der Klappergasse entstehen in diesen ohnehin bereits engen Bereichen dunkle "Angsträume" - auch den Charakter einer Schlucht.
Die Stadt hat offenbar den Fußweg zwischen Kuhnengasse und Theodor-Fricke-Heim an den Investor verkauft. Wie sollen nun attraktive Fahrrad- und Fußwege beidseitig entlang des Simmerbachs entwickelt werden?
Die Vorgaben für die Bebauung in der Klappergasse sollten sich an der bestehenden Situation in der engen Anliegerstraße orientieren und somit auf maximal 1 Geschoss über Straßenniveau begrenzt werden. Derzeit entsteht der Eindruck, dass die innerstädtische Stadtkernbebauung „hinüberschwappt“ und durch den geplanten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Breschen“ in die Umgebungsbebauung geschlagen werden.
Für den beplanten Bereich entlang des Simmerbaches besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan. Die Festsetzungen sehen hier eine Grünanlage vor, in der lediglich die bestehende Bebauung aus Gründen des Bestandsschutzes gestattet wurde. Diese Zone ist als Ausgleich für die fehlenden Grünflächen im Innenstadtbereich anzusehen.
Der Hang in der Klappergasse gilt als unbeplanter Bereich und sollte daher nach §34 Baugesetzbuch beplant werden. Dabei werden Zulässigkeiten von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile klar geregelt. Daher ist auch für diesen Bereich keine Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich!
Dies sind nur einige der Bedenken und Sorgen der Anlieger, die wir den Verantwortlichen der Stadt - dem Bürgermeister und dem Stadtrat - zur Kenntnis geben. Simmern im April 2021
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
vielen Dank, dass Sie die Petition „Rettet die Simmerbach-Aue“ unterstützt haben.
Trotz der insgesamt über 1260 Stimmen und zahlreichen Kommentare, die sich in der Petition bereits bis Mitte Juni für den Erhalt von möglichst viel Grün stark gemacht hatten, hat sich der Stadtrat am 16. Juni 2021 mit einer großen Mehrheit für eine große Bebauung des Areals ausgesprochen. Gegen den Beschlussvorschlag war die gesamte Stadtratsfraktion Die Grünen sowie eine Stimme aus der Fraktion der CDU. Außerdem gab es eine Enthaltung.
Anders als der Stadtrat sehen wir hier keine erhebliche Reduzierung der insgesamt elf geplanten Häuser.
Lediglich Haus 1 und 2 (am Wendehammer Kuhnengasse) sind im Vergleich zur Planung vom 3. Februar 2021 um ein Geschoss reduziert. Haus 1: jetzt 3 statt 4 Geschosse. Haus 2: jetzt 4 statt 5 Geschosse.
Dafür sind die Giebel-Häuser 3-6 alle 1 m höher als noch im Entwurf vom 3. Februar 2021.
Im Bauausschuss im März 2021 wurde für Haus 2 eine maximale Höhe von 341 m über NN festgelegt. Diese wurde in den am 16. Juni 2021 beschlossenen Festsetzungen auf 342,55 m über NN festgelegt und überschreitet damit den Beschluss vom März um 1,55 m.
Die GFZ (Geschossflächenzahl) liegt im derzeit gültigen Bebauungsplan Innenstadt bei 0,8 und soll jetzt bei 1,35 liegen. Dabei handelt es sich um eine Überschreitung von 70 %.
Im Vergleich zur Ursprungsplanung aus dem Februar 2021 sind die Häuser 7 und 8 abgelöst und es wurde ein Fußweg am Bach entlang geplant, welcher der Erschließung dienen soll.
Zu den Festsetzungen für die geplanten Gebäude in der Klappergasse wurden keine Angaben gemacht.
Für die Entfernung der Baukörper vom Simmerbach wurde ein Abstand von 3 m festgesetzt.
Vor der Abstimmung wurden die Argumente aus unserer Gruppe der Petenten erstmals offiziell von den Fraktionen gehört. Zwei Anwohnerinnen haben den Standpunkt der Petition und unsere Fragen vorgetragen. Es gab keine Nachfragen von Seiten der Räte. Im Anschluss haben wir einen Fragenkatalog an den Stadtrat übersandt, verbunden mit der Bitte, diese in einer Bürgerfragestunde oder im Rahmen einer Anhörung zu beantworten.
1. Wie denken Sie, die Information, Transparenz, Kommunikation und Beteiligung mit uns Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern? In diesem konkreten Fall und in Zukunft?
2. Wie passen die Pläne zur Bebauung Kuhnengasse-Klappergasse zu den Anpassungen und Anforderungen, denen sich die Stadt wegen der Klimakrise stellen muss?
3. Planen Sie ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein Simmerbachaue e.V. zu erarbeiten, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern?
4. Wie wollen Sie die zusammenhängenden Naturräume erhalten und schützen?
5. Werden Sie dazu die fachliche Expertise von Naturschutzverbänden, wie dem NABU oder dem BUND einbinden?
6. Welche Überlegungen gibt es zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in dem Bereich der Simmerbachaue?
7. Welche Lösungen haben Sie für die nur einspurig befahrbare Kuhnengasse und dem zu erwarteten vermehrten Verkehrsaufkommen?
Zusätzlich zu den Fragen, die wir für den 16. Juni vorbereitet hatten, haben wir am 21. Juni als Reaktion von uns auf den Beschluss folgende Fragen an den Bürgermeister gesandt, mit der Bitte um Beantwortung von Seiten der Stadträte:
- wir bitten um Erläuterung wie eine Erhöhung der GFZ von 0,8 (Festsetzung B-Plan Innenstadt) auf jetzt 1,35 zu rechtfertigen ist. Diese Erhöhung bedeutet, dass die zulässige Geschossfläche um ca. 70 % erhöht wird. In diesem Zusammenhang von einer erheblichen Reduzierung zu sprechen, ist schlichtweg falsch.
- Wie ist es zu verstehen, dass eine Erhöhung der Häuser 3-6 (Giebelhäuser) um 1 m auf jetzt 15 m Gesamthöhe gegenüber der ersten und einzigen öffentlich vorgestellten Planung vom 03.02.2021 als Reduzierung angesehen wird.
- wieso wurde die im Bauausschuss vom 10.03.2021 beschlossene reduzierte Höhe von 341 müNN für Haus 2 aufgehoben und auf 342,55 müNN erhöht.
- wird der „neue“ öffentliche Fußweg, der zugleich die private Zuwegung zu den Häusern 7 & 8 gewährleistet, von der Stadt aus öffentlichen Geldern oder vom Investor finanziert werden? Insbesondere in Hinblick darauf, dass sich der Investor bereits dahingehend geäußert hat, Nutzungseinschränkungen vertraglich festlegen zu wollen.
Unsere Stellungnahme vor dem Stadtrat am 16. Juni 2021, unsere Fragen an den Stadtrat sowie die Antwort der Fraktionen, die in der überwiegenden Mehrheit für den Beschluss gestimmt haben, finden Sie im Anhang dieser Nachricht.
Seit dem verheerenden Hochwasser im Ahrtal werden wir immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt angesprochen. Aber mehr, als dass der Beschluss gefasst wurde, können wir auch nicht sagen. In einem SWR Beitrag vom 9. September 2021 heißt es, der Investor halte weiterhin an seinen Plänen fest.
Wie wäre es, wenn diese Petition uns Bürger motiviert, über das nachzudenken, was denn für die Zukunft die erhaltenswerten Alleinstellungsmerkmale sind? Wie wäre es, wenn wir uns erarbeiten, was uns schützens- und erhaltenswert ist? Wie wäre es, wenn alle aus den Fehlern der Vergangenheit gemeinsam lernen wollen? Wie wäre es, wenn wir uns miteinander dafür einsetzen, dass mehr in der Stadt – aus vielerei Gründen- erhalten, saniert, lebenswert gestaltet wird. Wie wäre es, wenn in der Zukunft viele Interessen eine Rolle spielen und nicht nur wenige?
Wieso steht in unmittelbarer Nähe ein Designerhaus im Hang, das den Bereich grösstenteils versiegelt? Hier war auch ein gewisser Rückzugsbereich, wenn auch nur potentiell, aber für weniger Populationsdichte wurde hier nach den gesetzten Maßgaben ebenfalls die Natur geschröpft. Aber die Aussicht war es sicher wert und es integriert sich ja optisch..