Region: Wesel
Steuern

Rücknahme Grundsteuer-Hebesatzerhöhung von 493% auf 690% - Stadt Wesel

Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, Rat der Stadt Wesel
1.575 Unterstützende 1.511 in Wesel

Sammlung beendet

1.575 Unterstützende 1.511 in Wesel

Sammlung beendet

  1. Gestartet 27.01.2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Die Stadt Wesel hat den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2024 auf 690% (vorher 493%) angehoben. Diese Erhöhung stellt eine drastische Mehrbelastung für alle steuerzahlenden Haushalte dar. Eigentümer und Mieter sind gleichermaßen betroffen, da die Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind fassungslos, dass die Stadt Wesel so eine Forderung in der derzeitigen Situation, in der die Bürger sich befinden, stellt. Wir alle sind von enorm erhöhten Energiekosten, der Inflation und daraus resultierenden erhöhten Lebenshaltungskosten und Kosten aufgrund der Energiewende betroffen.

Die Erhöhung tritt noch vor der geplanten Reform in Kraft und stellt eine Steigerung von 40% dar. 

Steuern sind notwendig, um öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren. Die Stadt begründet die Erhöhung z. B. mit gestiegenen Kosten für Kita-Betreuung, Ausbau des Ganztags, Veränderungen beim Wohngeld, der Unterbringung von Flüchtlingen und gestiegenen Personalausgaben sowie höheren Bau- und Zinskosten. 

QUELLE: RP-Bericht „Steuerhöhung sorgt für Kopfschütteln“ vom 24.01.2024

Doch die drastische Erhöhung der Grundsteuer ist ungerecht, weil sie alle Bürger trifft, die ihre bereits gestiegenen Miet-/Wohn- und Lebenshaltungskosten selbst bestreiten. Wir fordern daher den Rat der Stadt Wesel auf, diese Entscheidung zu überdenken und einen gerechteren Weg zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen zu finden. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob auf andere öffentlich finanzierte Projekte verzichtet werden muss, wenn dafür kein Geld da ist.

Begründung

Für viele Menschen bedeutet das eine zusätzliche Belastung der ohnehin schon angespannten finanziellen Situation und das Zurückgreifen auf staatliche Mittel, weil das eigene erarbeitete Einkommen nicht mehr reicht. Das kann auch nicht im Interesse der Stadt Wesel sein. Weder Lohn- noch Rentenerhöhungen können diese Steigerungen auffangen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Daniela Kleinpaß aus Wesel
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    aufgrund vermehrter Nachfragen möchte ich wie folgt informieren:

    Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Büros der Bürgermeisterin ist die Sitzung am Dienstag, den 23.04.2024, 16:30 Uhr, öffentlich. Im Anschluss gibt es noch einen nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

    Voraussichtlich wird es an diesem Termin aber wohlmöglich noch keine inhaltliche Beratung über das Thema geben. Es wird nur die "technische Weiterleitung" bekanntgegeben, sozusagen eine Weiterleitung der Zuständigkeit an den Stadtrat, der sich dann am Dienstag, den 07.05.2024 (ab 16:30 Uhr) inhaltlich mit dem Thema befassen wird. Diese Sitzung ist ebenfalls öffentlich.

    Im Schreiben der Stadt Wesel steht, dass der Rat der Stadt... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    ich möchte Sie über den Fortgang der Petition informieren:
    Ich habe heute eine Reaktion auf die von mir eingereichte Petition von der Bürgermeisterin bekommen. Der Rat der Stadt Wesel hat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dieser Ausschuss befasst sich in einer Sitzung am

    Dienstag, den 23.04.2024, 16:30 Uhr, Rathaus Wesel, Sitzungssaal,

    mit meiner Anregung.
    Inhaltlich wird das Thema voraussichtlich in einer Sitzung des Rates am 07.05.2024 beraten.

    Freundliche Grüße & Danke an alle Unterstützer/innen! Die Petition kann weiterhin unterschrieben und geteilt werden.

    Daniela Kleinpaß

  • Die Petition kann trotz Abgabe weiterhin unterschrieben werden!

Liebe Petitionsinteressenten, ich möchte nochmals erwähnen, dass die Grundsteuererhöhung JEDEN betrifft, der seine Wohnkosten selbst aufbringt. In den Kommentaren wird häufig von Eigenheimbesitz erwähnt. Mieter sind gleichermaßen betroffen. Der Vermieter gibt die Grundsteuer 1:1 an den Mieter über die Nebenkostenabrechnung weiter. Dies nur nochmal als Hinweis. Vielen Dank allen Unterstützern! Freundliche Grüße, Daniela Kleinpaß

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