Region: BRD
Tierschutz

"Rücktritt des Vorstands" VDH-Verband für das Deutsche Hundewesen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Das Ministerium ist eine oberste Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird vertreten durch Staatssekretär Peter Knitsch.
10 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Jahrelange vergehen gegen die Wettbewerbsgesetze Ausnutzung einer Monopolstellung. Laufende Verstösse seiner Mitglieder gegen das Tieschutzgesetzes §11wird durch nicht tätigwerden des VDH gefördert. Enorme Verstösse der Vorsitzenden gegen §11 Verband Deutscher Kleinhundezüchter e.V. im VDH und in der FCI - gegründet 1948

Begründung

Rücktritt des Geschäftsführenden Vorstands des VDH-Verband für das Deutsche Hundewesen!

Hundehalter fordern den Rücktritt weil Der VDH Vorstand verstößt seit Jahren in vielen Bereichen gegen die Deutschen und EU Gesetze verstößt. Der VDH erlaubt und fördert die Qualzucht, einige Rassen wie Mopps Bulldogge Chihuahua – Loch im Kopf als Zuchtmerkmal müssen von der Zucht ausgeschlossen werden, Weil der VDH seine Mitgliedervereine nicht Kontrolliert, und den Vereinen die Haltungsbedingungen völlig egal zu sein scheint, ist die Qual bei der Haltung der Hunde bei den Züchtern die Regel. Da bei Erteilung von Zuchtgenehmigungen in VDH vereinen keine Begrenzung der Zuchthunde nach den vorhanden qm des Lebensbereichs stattfindet, leben die Hunde teilweise in Verhältnissen wie die Menschen in total überbelegten Flüchtlingslagern. Der jüngste Fall bei Cavaliere-King-Charles-Spaniel, die Züchterin „Vorsitzende des Kleinhundeverband Deutschland“ Mitglied im VDH. Neue Horrornachricht zum Thema VDH ( Schreiben des Gesundheitsamts Oberhausen. Der VDH unterstützt Missstände in seinen Mitgliedervereinen! Vorsitzende immer noch im Amt Nachbarn und Hundefreunde halten die Augen auf und melden Missstände den Behörden Betreff: Vorsitzende vom Verband Deutscher Kleinhundezüchter e.V. im VDH und in der FCI - gegründet 1948 Sehr geehrte Frau Dr. Salaschek, gern bin ich Ihrer Bitte um gemeinsame Ortsbesichtigung gem. IFSG in Hinsicht auf eine mögliche Infektionsgefahr für die Bevölkerung bzw. Nachbarn nachgekommen. Wie Sie mir im Vorfeld mitteilten, liegt Ihrerseits aktuell gegen die Frau Sch. ein Ermittlungs-verfahren Ihrer Dienststelle wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vor. Die umfangreiche Tierhaltung bzw. Hundezucht in dem Frau Sch. bewohnten Einfamilienhaus liegt in einem reinen Wohngebiet. Links und rechts von dem Haus der Frau Sch. befinden sich in unmittel-barer Angrenzung weitere Wohngebäude (Einfamilienhäuser). Es soll bereits eine Anzahl von Beschwerden der Kunden von Frau Sch. über kranke bzw. infizierte Tiere (Giardien) vorliegen. Hier besteht für den Menschen eine konkrete wissenschaftlich belegbare, Infektionsgefahr (Zooanthroponose). Da Vögel und Fliegen als Vehikel / Vektoren für eine Verbreitung stehen, muss bei dem Vorliegen von positiven untersuchgsergebnißen (wie in diesem Fall) grundsätzlich von einer Infektionsgefahr für die Bevölkerung (Nachbarn, Kunden) und auch für Haustiere i. d. Nachbarschaft ausgegangen werden. Da Frau Sch bei unserem Versuch die Zuchtstätte bzw. ihr Wohngebäude zu besichtigen, aggressiv reagierte und uns den Zutritt verwehrte, bat ich fernmündlich bei der Leitstelle der Polizei um Unterstützung und Begleitung unserer dienstlichen Maßnahme. Nach dem Eintreffen der Polizei und längeren Diskussionen bzw. sich wiederh

Vom Ordnungsamt Oberhausen und vom Veterinäramt Dokumentiert, mit einem 26 Seitigen Bericht, lebten in Küche und Wohnzimmer über 30 Hunde völlig verwahrlost und krank einwandfrei ein Verstoß gegen §11 Tierschutzgesetz, und das ist kein Einzelfall sondern vielfach die Regel in VDH Zuchtvereinen. Der Fall wurde schon 2015 von den Behörden verfolgt, die Züchterin ist immer noch Vorsitzende dieses Verbands und der VDH lehnt es wohl ab die Dame Ihres Amtes zu entheben. Weil eine Kontrolle durch den VDH als Verantwortlicher bei seinen Mitgliedern nicht stattfindet fördert der VDH auch hier in hohem Maße die Qual der Hunde durch unsachgemäße Massenhaltung. Die Politik ist nicht willens oder in der Lage die Vereine zur Kontrolle mit Strafandrohung zu verpflichten. Bei Falschparkern ist das aber ohne Probleme möglich. Zur Weltsiegerschau nach China wo es kein Tierschutzgesetz gibt und die Hunde immer noch in den Kochtöpfen landen darf der VDH Präsident Prof. Friedrich als Richter natürlich nicht fehlen. Als Monopol Verband verstößt der VDH schon seit Jahrzehnten gegen die Wettbewerbsgesetze. Alle nicht dem VDH angeschlossenen Vereinen wird die Teilnahme an vom VDH ausgerichteten Veranstaltungen verboten obwohl er als Monopolverband die Teilnahme nicht verweigern darf, Zuchtrichter anderer Verbände die dem VDH nicht angeschlossen sind werden Diskriminiert indem Ihre Begutachtung der Hunde nicht anerkannt wird vom VDH. obwohl Ihnen vom zuständigen Registergericht die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde. Der VDH stellt sich seit Jahrzehnten gegen das Gemeinwohl der als Gemeinnützig anerkannten Hundevereine in Deutschland und hat somit eine Zweiklassen Gesellschaft nach dem Vorbild der SS Zeit ins Leben gerufen. Obwohl Das Bundeskartellamt dies alles bestätigt, greift es wegen angeblicher Überlastung nicht ein und schaut weiter seelenruhig zu wie die Wettbewerbsgesetze vom Verband für das Deutsche Hundewesen missachtet werden. Dieser Amtierende Vorstand des VDH darf nicht einen Verband für das Deutsche Hundewesen vertreten, deshalb unterstützen Sie die Vorderrung das der Vorstand des VDH vom Amtsgericht Dortmund seiner Ämter enthoben wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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