S 19/54 - Beschwerde über die Nutzung des Martinshorns durch Begleitfahrzeuge bei Bundesligaspielen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
60 Unterstützende 60 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

60 Unterstützende 60 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mittlerweile finde ich es unerträglich, dass vor und nach Bundesligaspielen die Begleitfahzeuge (2 Kräder+ 1 Mannschaftswagen) mit Blaulicht UND MARTINSHORN den Ostderdeich entlangkamen.

Hier liegt mit SICHERHEIT keine Gefahr vor. Der Gegenverkehr kann Blaulicht erkennen und der fließende Verkehr ist eingeschränkt und könnte sowieso NICHT ausweichen.

Außerdem gehen bei diesem Lärm dringende Alarmfahrten (Krankenwagen und Polizeieinsätze mit Sonderrechten) unter und können nicht mehr wahrgenommen werden.

Ich bitte, zu überdenken, ob stiller Alarm nicht doch ausreichend wäre, denn der Gegenverkehr erkennt problemlos das entgegenkommende Blaulicht und der fließende Verkehr in Fahrtrichtung kann sowieso NICHT ausweichen.

Mit frdl. Grüßen Karin Heeren

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 15 vom 20. Januar 2017

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erl edigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
    Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/54

    Gegenstand:
    Beschwerde über die Nutzung des Martinshorns durch Begleitfahrzeuge bei Bu ndesligaspielen

    Begründung:
    Die Petentin beschwert sich darüber, dass vor und nach den Bundesligaspielen die Begleitfahrzeuge mit
    Blaulicht und Martinshorn fahren würden. Sie bittet um Prüfung, ob nicht der Einsatz allein von Blaulicht
    ausreichend sei. Di e Petition wird von 60 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin... weiter

Noch kein PRO Argument.

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