Alue: Bremen
Menestys
 

S 20_147 Verbot der Querdenker-Demonstration am 05.12.2020

Valittaja ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

998 allekirjoitukset

Vetoomus on hyväksytty.

998 allekirjoitukset

Vetoomus on hyväksytty.

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Menestys

Tämä on verkkoadressi der Bremischen Bürgerschaft.

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

CORONA QUERDENKER Die für den 5. Dezember in Bremen von Querdenken geplante Demonstration darf auf keinen Fall genehmigt werden! Nach den krass negativen Erfahrungen in Leipzig, und aktuell in Frankfurt, kann man davon ausgehen das die wichtigen Regeln Abstand und Maske nicht eingehalten werden. Zudem ist durch den bundesweiten Aufruf für diese Demo nicht absehbar wieviel Teilnehmer es im Gegensatz zur angemeldeten Zahl tatsächlich werden. Die zuständigen Bremer Behörden und Gerichte werden aufgefordert keine Genehmigung zu erteilen, und dies frühzeitig bekanntzugeben. Die politischen Parteien und die Presse werden aufgefordert sich für ein Verhindern dieser Demo konsequent einzusetzen.

Jaa vetoomus

Kuva QR-koodilla

repäisylappu QR-koodilla

lataa (PDF)

Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 22.11.2020
Keräys päättyy: 04.01.2021
Alue: Bremen
Aihe:  

Uutiset

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 14 vom 22. Januar 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 20/147

    Gegenstand: Versammlungsverbot

    Begründung:
    Der Petent hat sich mit dem Wunsch an den Petitionsausschuss gewandt, die für den 5.
    Dezember 2020 in Bremen geplante Demonstration der sogenannten Querdenker zu
    untersagen. Die Petition wird von 994 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Die Petition hat sich erledigt. Die Versammlungsbehörde hat die Demonstration verboten.
    Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Bremen haben die
    Versammlungsverbote bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der
    Anmelder abgelehnt.

    Auf eine öffentliche Beratung der Petition konnte ausnahmsweise verzichtet werden, weil
    dem Anliegen entsprochen wurde und das Anliegen sich zudem durch Zeitablauf erledigt
    hat.

    Begründung (PDF)

Väittely

Der Staat hat die Pflicht, das Recht auf körperliche Unversertheit zu gewährleisten. Dieses wäre durch das Zulassen dieser Demonstration nicht mehr gegeben.

Hier demonstriert die Mitte der Gesellschaft. Gut so und notwendiger denn je. Schon in Leipzig hat sich gezeigt - die friedlichen Menschen halten sich an die Auflagen, ganz im Gegensatz zu den sog. Gegendemonstranten die sehr oft keinen einzigen klaren Satz herausbringen. Wenn die Regierung die Demokratie kapert kann es für aufrichtige Menschen nur heißen: Frieden, Freiheit und Demokratie bedarf keiner Einschränkungen. 1989 nicht und jetzt erst recht nicht.

Sinua saattaa myös kiinnostaa

44 %
220 allekirjoitukset
57 päivää jäljellä

Auta vahvistamaan kansalaisosallistumista. Haluamme tuoda huolesi kuuluviin ja pysyä samalla riippumattomina.

Lahjoita nyt